Pfefferspray pro oder contra?
Hallo zusammen, was hält ihr von Pfefferspray. Könnt ihr mir ein paar pro und contra Argumente aufzählen?
6 Antworten
Pro: Gutes Pfefferspray stoppt Angreifer sofort!
Contra: Billiges Spray von der Tankstelle taugt nichts. Man muss in den sauren Apfel beißen und ein gutes Spray kaufen. Aber auch bei teuren Sprays gibt es schlechtere und bessere Hersteller, daher muss man sich erkundigen. Das Rote aus dem Video ist eins der Guten!
Hier ist recht gut erklärt, worauf es bei Pfefferspray (Tierabwehrspray) ankommt.
https://helpme-deutschland.de/wissenswertes-ueber-abwehrsprays/
Pro: in Notsituationen bei bestimmungsgemäßer Anwendung sinnvol, wenn es verhältnismäßig eingesetzt wird.
Contra: Missbrauchspotenital
Ich bin ganz ehrlich kein Freund von Waffen, da die Konflikte dadurch schnell schärfer und in einer höheren Gefährdung mündne
Pro: Kann jemanden außer Gefecht setzen, ohne ihn zu töten.
Contra: Für den finalen Rettungsschuss aus der Enfernung nicht geeignet. Zur Flugabwehr und zur Eheberatung ebenfalls nicht nutzbar.
Ich gebe drei von fünf Sternen.
(zu welcher Anwendung möchtest du denn Pro und Contra wissen?)
Pro: kann man auch zum würzen vieler Gerichte verwenden.
Contra: die Gerichte schmecken dann nicht mehr.
Besser haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben.
Info:
Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung,
straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.