Pfändungen?
Wenn man zwei Banken besitzt, und das eine Konto ein Pfändungsschutzkonto ubd das andere ein normales Girokonto ist, berechtigt es den Gläubiger bei Pfändung Ansprüche auf von dem Bankkonto eingezahlten Geld für Überweisungen gebraucht auf mein P Konto zu pfänden?
Beispiel; Andere Bank des Schuldners; 200Euro Einzahlung Überweisung. AktuellerKontostand 0
PKonto geschützt.
Kann jetzt gepfändet werden ? Was auf der A deren Banlk lag.
6 Antworten
Falls Du meinst, zwei Konten bei unterschiedlichen Geldinstituten zu besitzen, so gilt die Pfändung immer nur für das jewelige Geldinstitut.
Das Konto das kein P- Konto ist kann gepfändet werden,und glaub mir die Gläubiger finden das raus.
Der Pfändungsfreibetrag trifft nir auf das P-Konto zu. Vermögen das du auf einem Zweitkonto hast wird gepfändet.
Außer der Gläubiger weiß nichts von deinem Zweitkonto. Kann aber zu noch mehr schwierigkeiten führen denn der Schuldner muss sowas eigentlich offenlegen.
Wenn man zwei Banken besitzt, dürfte man vor Pfändungen einigermaßen sicher sein.
Besitzt man jedoch zwei Konten bei zwei verschiedenen Banken und handelt so, wie Du hier fragst, dann wird das sehr schnell auffliegen, und dann sitzt man sehr schnell wegen Betrugs vor Gericht.
Wenn man zwei Banken besitzt, dürfte man vor Pfändungen einigermaßen sicher sein.
Nice 🙂
Allerdings ist in Österreich gerade erst eine Bank pleite gegangen..
Gläubiger können das normale Konto überwachen lassen und dann bei Geldeingang pfänden.