Personenbeförderungsschein neuer Führerschein benötigt?

3 Antworten

Für den Personenbeförderungsschein ist eine komplette ärztliche Untersuchung zur Fahrtauglichkeit notwendig.

Diese beinhaltet bei Erstbeantragung des Scheins, einen Reaktionstest, körperliche Untersuchung und dann noch die Augenuntersuchung.

Mal eben kannste direkt man knicken.

Und wenn Deine Sehschärfe nicht passt bekommst sogar nen neuen Führerschein :-)

Ich habe den P-Schein, und mir wurde vor ein paar Jahren eine Brille verpaßt. Diese Information, das man zum Autofahren eine Brille tragen muß, wird nur bei der Führerscheinstelle hinterlegt. Einen neuen Führerschein braucht man dafür nicht.
Wenn man den P-Schein dann hat, muß man alle 5 Jahre einen körperlichen Eignungstest und eine augenärzliche Untersuchung machen. Ab dem 60. Lebensjahr kommt dann noch ein Reaktionstest hinzu.


Racer9977 
Beitragsersteller
 29.07.2016, 20:02

Also wenn ich dann man nen neuen Führerschein bekomm wegen Passbild (die neuen haben ja ein ablaufdatum) wird das rein geschrieben also die 01 hab ich das so richtig verstanden?

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Blumenacker  30.07.2016, 06:44
@Racer9977

Ich bin bei meiner Antwort von meinem Fall ausgegangen.

Diese neuen Regelungen kenne ich nicht mehr und betreffen mich auch nicht mehr, deswegen kann da zum Beispiel die Führerscheinstelle verläßlichere Informationen geben.

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Normalerweise nicht. Der Führerschein wird einmal erteilt, weitere Augenuntersuchungen wird es nicht geben, außer für die C- und D-Klassen. Es kann also die Auflage der Sehhilfe für den P-Schein beschränkt werden, aber:

Wenn die Brille deine Sehkraft bessert, musst du sie - unabhängig davon, ob es im Führerschein steht oder nicht - auch beim sonstigen Fahren tragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig