Perfekte Idee; Alleine vorm Amtsgericht klagen in der Hoffnung dass ich durch eine Berufung vors Landgericht komme, und dadurch einen Anwalt bekomme?
Meine Frage ist, ob meine Idee aufgeht?
Ich kam auf die Idee, alleine vorm dem Amtsgericht zu klagen.
Ich denke nicht, dass ich durchkomme. Deshalb gehe ich davon aus, dass Berufung einlegen müsste.
Im Falle der Berufung geht alles zur nächsthöheren Instanz (Landgericht). Vorm Landgericht herrscht anders als im Amtsgericht ein Anwaltszwang.
Ich denke, dass ich dann beim Landgericht automatisch einen Pflichtverteidiger bekomme. Ist das so, und würde meine Idee aufgehen?
Leider sind die Chancen, Prozesskostenhilfe geschweige denn einen Anwalt zu bekommen, sehr gering.
Übrigens geht es um ein Unterbringungsverfahren und um ein Betreuungsverfahren.
Oder was sollte passieren, falls ich vor das Landgericht komme und keinen Anwalt finde? Bekommt man in solchen Fällen Pflichtverteidiger gestellt?
2 Antworten
Ist das so, und würde meine Idee aufgehen?
Nein. Pflichtverteidiger gibt es, wie der Name eigentlich schon sagte, nur im Fall einer notwendigen Verteidigung (Strafrecht). Mit Zivilrecht hat dies nichts zu tun.
Leider sind die Chancen, Prozesskostenhilfe geschweige denn einen Anwalt zu bekommen, sehr gering
Wenn du dir keinen Rechtsanwalt leisten kannst und nicht aus Hamburg oder Bremen kommst, hast du wahrscheinlich Anspruch auf Beratungshilfe. Darüber hinaus besteht im Zweifel auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Entsprechenden Antrag verlinke ich hier gerne.
Beratungshilfe (in Hamburg und Bremen ist die ÖRA zuständig): https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf
Prozesskostenhilfe (Antrag ist schriftlich zu Stellen, Vordruck ist beizufügen): https://justiz.de/service/formular/dateien/zp1a.pdf
LG
du kannst dir auch im Amtsgericht einen Anwalt nehmen
"Ich denke, dass ich dann beim Landgericht automatisch einen Pflichtverteidiger bekomme"
"Übrigens geht es um ein Unterbringungsverfahren und um ein Betreuungsverfahren."
Das ist kein Strafrecht, dadurch auch kein Pflichtverteidiger.
wenn du keine Prozesskostenhilfe willst, wie willst du die Klage beim Amtsgericht bezahlen?
und ganz nebenbei, warum amtsgericht
"Unterbringungsverfahren" hört sich nach Verwaltungsgericht an. Ich glaube irgendwie du bist da gerade auf dem ganz falschen dampfer
Ich will Prozesskostenhilfe. Nur leider wird mir die nicht bewilligt werden.
Was soll ich sonst denn machen?
Ohne Prozesskostenhilfe bekomme ich auch keinen Anwalt. Oder kennst du jemanden, der mich kostenlos gerichtlich vertritt?
Das Unterbringungsverfahren läuft über das Amtsgericht (Betreuungsgericht).
wenn es um einen Zivilprozess geht dann musst du auch die Gerichtskosten vorab bezahlen. Wie willst du dass dann machen?
Wenn dir beim Landgericht Prozesskostenhilfe bewilligt wird, dann wahrscheinlich auch jetzt schon. Wenn dort nicht, dann wahrscheinlich auch jetzt nicht.
Wenn du zum Amtsgericht gehst und den Beratungs-/Prozesskostenhilfeschein bekommst, wirst du damit auch einen Anwalt finden. Und wenn du das alleine nicht hinbekommst, wirst du sogar einen Anwalt finden, der dir auch dabei hilft.
Anspruch auf Beratungsschein habe ich nicht mehr. Ist dafür schon zu spät, da man einen Beratungsschein nur außergerichtlich bekommt. Bei mir ist ja schon ein Gerichtsprozess am Laufen...
Ich muss hoffen, Prozesskostenhilfe zu bekommen.
Habe das damals Stunden lassen. Bzw. musste danach der Beklagte alles zahlen, weil er den Prozess verloren hatte.
Du brauchst halt Beratung bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe … Im anderen Thread von dir hat dir auch schon ein Profi geantwortet. Verliere dich vielleicht nicht in zu viel Fragen. Auf jeden Fall drücke ich dir die Daumen!
Aber ich finde keinen bzw. will mich kein Anwalt vertreten, da ich kein Geld habe.