Pendelfahrten! Ist die Höhe individuell zu bestimmen vom Arbeitsamt?
Meine Kollegin hat mit mir zusammen angefangen in der Firma. Wir haben beide Unterstützung für die Kosten für Pendelfahrten beantragt. Sie fährt 20 km pro Strecke jeden Tag und bekommt die vollen 0,20€ pro km mit denen ich auch gerechnet habe. Mal abgesehen davon, dass ich nachfragen musste bis irgendwann mal Bescheid und Geld da waren habe ich für meine 104km Gesamtstrecke jeden Tag gerade mal ca. 0,14€ (aus Gründen der Sparsamkeit) pro km bekommen.
3 Antworten
es ist eine ermessensleistung und es können bis 20 cent pro km berechnet werden. eigetnlich könnte man auch sagen, du sollst umziehen, dann hast du keine pendelkosten mehr und normalerweise zahlst du diese kosten selbst. ein leben lang bekommst du das auch nicht gezahlt, also gewöhne dich dran. triff eine entscheidung, wann du dir endlich arbeit in deiner umgebung suchst.
Frag doch einfach nach, wie sie die Pauschale berechnet haben, normalerweise gibt es da gesetzliche Vorgaben.
und einen Bescheid in dem die Rechtsgrundlagen für die Entscheidung stehen ....
Normnalerweise muss man dir gar nichts zahlen, die Kosten die für die Erreichung des Arbeitplatzes entstehen sind durch den Arbeitnehmer zu tragen. In bestimmten Fällen können (Ermessenslesitung) zur Förderung der Arbeitsaufnahme die Fahrkosten für einen Monat (den ersten Arbeitsmonat) übernommen werden, das sind 0,20 Euro je km einfache Strecke bzw. höchsten 130,00 Euro.