Pendelfahrten! Ist die Höhe individuell zu bestimmen vom Arbeitsamt?

3 Antworten

es ist eine ermessensleistung und es können bis 20 cent pro km berechnet werden. eigetnlich könnte man auch sagen, du sollst umziehen, dann hast du keine pendelkosten mehr und normalerweise zahlst du diese kosten selbst. ein leben lang bekommst du das auch nicht gezahlt, also gewöhne dich dran. triff eine entscheidung, wann du dir endlich arbeit in deiner umgebung suchst.

Frag doch einfach nach, wie sie die Pauschale berechnet haben, normalerweise gibt es da gesetzliche Vorgaben.


frodobeutlin100  07.05.2017, 08:47

und einen Bescheid in dem die Rechtsgrundlagen für die Entscheidung stehen ....

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Normnalerweise muss man dir gar nichts zahlen, die Kosten die für die Erreichung des Arbeitplatzes entstehen sind durch den Arbeitnehmer zu tragen. In bestimmten Fällen können (Ermessenslesitung)  zur Förderung der Arbeitsaufnahme die Fahrkosten für einen Monat (den ersten Arbeitsmonat) übernommen werden, das sind 0,20 Euro je km einfache Strecke bzw. höchsten 130,00 Euro.