PC aufgemach, merken die das wegen der Garantie?
Mein Computer ging nicht mehr an und mein Stiefvater hat es deswegen auseinandergebaut um zu schauen wo das Problem lag und es anschließend wieder so aufgebaut und zugemacht das es so aussieht als hätte man es nie geöffnet. Muss es halt trotzdem zum Hersteller zurück schicken weil der immernoch nicht an geht, aber besteht die Möglichkeit das die das trotzdem merken das der geöffnet worden ist?
Laptop oder PC?
PC
7 Antworten
Das hängt vom vertrag ab. Steht drin, dass Du den PC nicht öffnen darfst, dann erlischt die Garantie und das kann auch andere vertragliche Konsequenzen haben. Das ist bei einem Leih- und Leasinggerät der Fall. Dann ist aber normalerweise immer ein Siegel drauf dass Du zerstören musst um das Ding auf zu machen.
Einen normalen PC ohne besondere Vertragsklauseln darfst Du auf machen. Das ist wie bei einem Auto, da darfst Du auch die Haube öffnen für Wartungszwecke ohne Garantieverlust.
Hier muss dann der Händler oder Hersteller nachweisen, dass das Gerät durch "Deinen Pfusch" Schaden genommen hat wenn Du das wegen Garantie einschickst.
Kommt drauf an, wann der PC gekauft wurde. Für die Gewährleistung ist es egal, ob der PC geöffnet wurde, ist der also jünger als 6 Monate, kein Problem. Bis zu 2 Jahren greift auch die Gewährleistung, allerdings musst du dann nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestand, was schwieriger werden könnte, wenn der PC geöffnet wurde. Ansprechpartner für die Gewährleistung ist immer der Verkäufer/Händler, nicht der Hersteller (sollte das nicht gleich sein).
Danach gilt noch die freiwillige Garantie des Herstellers, der darf in seine Garantiebedingungen schreiben was er will, ggf. auch dass die Garantie beim Öffnen verfällt.
merken die das wegen der Garantie?
Gegenfrage: Welche Garantie?
Diese hast du nur, wenn du sie zusätzlich zum Rechner als Sonderleistung gekauft hast. Und dann hast du auch Garantiedokumente, in denen genau aufgelistet ist, was davon abgedeckt ist.
Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Garantie.
besteht die Möglichkeit das die das trotzdem merken das der geöffnet worden ist?
Wenn irgendwelche Siegel aufgebrochen wurden, mit denen das Gehäuse versiegelt war.... ja.
Auch Schrauben, die mit Sicherungslack gesichert waren, weisen Spuren einer Öffnung auf.
Nur welche Bedenken bestehen denn dabei?
Das Öffnen eines Rechners ist für die gesetzliche Gewährleistung irrelevant, solange durch den Eingriff keine Schäden verursacht wurden. Und grundsätzlich darf das Öffnen alleine schon aus dem Grund der Nachrüstung von Bauteilen nicht untersagt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich dann eben nur noch auf die Originalbauteile, sofern durch den nachträglichen Einbau daran kein Schaden verursacht wurde.
Existiert hingegen eine Garantie und man führt Änderungen durch, die in der Garantie ausgeschlossen wurden, hat man natürlich ein Problem. Nur wirst du sehr wahrscheinlich gar keine Garantie haben, sondern lediglich die gesetzliche Gewährleistung.
Der Hersteller kann nur feststellen, ob der PC geöffnet wurde, wenn dadurch sichtbare Beschädigungen entstanden sind, oder wenn vereinzelte Schrauben mit einem Garantiesiegel versehen waren und dies dadurch gebrochen wurde.
Nur, weil du das Produkt geöffnet hast, verfliegt aber nicht gleich die Garantie. Zwar hat jeder Hersteller da seine eigenen Richtlinien, das EU-Recht steht aber ganz klar über diesen. Und wenn du nachweisen kannst, dass der Defekt aufgrund dessen Garantie beansprucht wurde nicht auf dein Handeln zurückzuführen ist sondern auf ein fehlerhaftes Produkt, dann müssen die dir trotzdem Garantie gestatten. Im Zweifelsfall immer mit dem Anwalt drohen und sich auf die entsprechenden EU-Richtlinien beziehen und dann machen die das schon, die haben genauso wenig Bock auf ein Gerichtsverfahren wie du.
Wenn sie beispielsweise diverse Lacke verteilten, die dann gebrochen wurden, merken die das. Aber die Garantie erlischt nicht, wenn es nachweisbar ein Fachmann öffnete. Zudem kommt es darauf an, was er da drin überhaupt machte. Nur durch anschauen wird nix heile.