Patente und Schutzrechte, wo in die Bilanz bei Passiva?

1 Antwort

Hallo,

die Aktivierung des Patents als selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand führt zu einem Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung und damit zu einer Erhöhung des Jahresüberschusses (Gewinn), welcher auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen wird.

Das Patent ist bei Aktivierung übrigens mit den Entwicklungskosten als Herstellungskosten zu bewerten. Der Zeitwert spielt keine Rolle (§255 Abs. 2 & Abs. 2a HGB).

Viele Grüße

dakus

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung