Patent auf Inhaltsstoffe?

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Hallo AskingWolf,

ein Verstoß gegen das Patent liegt vor wenn alle Merkmale des Anspruchs erfüllt sind. Fehlt also eines der Merkmale im Anspruch bist du nicht mehr im Schutzumfang.

Der Form wegen aber noch ein Hinweis: Hast du geprüft, ob das betreffende Schutzrecht in Kraft ist?


AskingWolf 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 15:12

Der Status ist nicht anhängig/erloschen. Des Verständnis halber: Steht im Anspruch - 1. ein Anteil eines bestimmten Wirkstoffes und 2. eine Zusammensetzung des Produktes - ist dies durch andere Zusammensetzung der Rezeptur nicht mehr geschützt, obwohl dieser Wirkstoff dennoch enthalten ist ?

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DerGrafDuckula  11.03.2022, 15:23
@AskingWolf

Hallo AskingWolf,

zunächst „nicht anhängig/erloschen“ bedeutet das Schutzrecht ist nicht mehr in Kraft. Wenn es keine parallele Erteilung z.B. aus einem EPA Verfahren oder aus einer Teilanmeldung gibt (nachprüfbar über https://worldwide.espacenet.com/) hat sich die Problemlage für dich erledigt.

Steht im Anspruch - 1. ein Anteil eines bestimmten Wirkstoffes und 2. eine Zusammensetzung des Produktes - ist dies durch andere Zusammensetzung der Rezeptur nicht mehr geschützt, obwohl dieser Wirkstoff dennoch enthalten ist ?

Ja, davon ist auszugehen, es gibt eine gewisse Grauzone, die sogenannte „Äquivalenz“, im Normalfall ist es aber klar geregelt. Geschützt sind wirklich nur jene Zusammensetzungen die auch tatsächlich im Anspruch stehen. Je nach Formulierung der Ansprüche kann es sein, dass eine geschützte Rezeptur aber zusätzliche Bestandteile enthalten darf. Wenn aber einer der aufgezählten Stoffe der Zusammensetzung fehlt, besteht kein Schutz mehr.

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Es bezieht sich auf die konkrete Rezeptur.