Patent anmelden auch ohne Prototyp?


28.01.2022, 23:14

5.Muss ich tief in die Tasche greifen um ein Patent anzumelden?

Wie stelle ich mir das vor? Muss ich einfach ein Text schreiben was die Idee ist inkl. Grafiken und das dem Patentamt senden und das wars?

3 Antworten

Daher ist meine Frage ob es überhaupt möglich ist ein Patent anzumelden ohne ein Prototyp in Form zb einer Zeichnung?

Eine Idee allein kann man nicht patentieren. Sonst würde ja jeder her gehen und jeden Unfug patentieren lassen.

Welche Unterschiede macht es eine Patentierung mit und ohne einem Prototyp anzumelden?

Der Unterschied ist, dass man ohne etwas Handfestes gar nichts patentieren lassen kann. Du benötigst zumindest mal eine technische Beschreibung auf Fachniveau, Zeichnungen falls anwendbar und so weiter.

Muss bei der Patentierung die Produktverpackung auch angegeben werden oder ist das irrelevant?

Du patentierst nicht das Produkt, sondern eine Erfindung. Wie nachher die Verpackung eines etwaigen Produktes aussieht, ist dem Patentamt daher egal.

Wo kann ich am besten eine Patentierung anmelden ohne Angst zu haben das man meine Idee klaut :D

Ein Patent meldet man beim Deutschen Patent- und Markenamt an.

Muss ich tief in die Tasche greifen um ein Patent anzumelden?

Die Gebühren für Anmeldung und fortlaufende Jahresgebühren kann man hier einsehen: https://www.dpma.de/service/gebuehren/patente/index.html

Vielleicht solltest du dich nochmal von Grund auf informieren, was ein Patent überhaupt ist. Nämlich nicht "Ich hab da eine Idee, das darf bitte niemand anderes machen, vielleicht setze ich das ja selbst mal um". Für Informationen über den Anmeldevorgang, Schutzvoraussetzungen usw siehe hier: https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/schutzrechte/patent-anmelden/


MrUnk 
Beitragsersteller
 28.01.2022, 23:23

Danke, werde ich mich jetzt mal da einlesen bei den Links und mich ggf noch mal melden.

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Hallo MrUnk,

die Antworten von Question98 sind bereits sehr gute Antworten auf deine Fragen, hier aber noch ein paar ergänzende Details.

Zu 1.:

Für die die Einreichung einer Patentanmeldung gibt Formvorschriften. Ein Prototyp wird keinesfalls benötigt, da das ganze Verfahren schriftlich verläuft.

Eine Patentanmeldung besteht aus Beschreibung, Ansprüchen und Figuren (d.h. Zeichnungen). Die Anmeldung muss komplett ohne Farben, auch bei den Figuren eingereicht werden. Der Text deiner Anmeldung darf später nicht mehr um neue Inhalte ergänzt werden.

Geschützt wird nicht der von dir erfundene Gegenstand, sondern die „erfinderische Lehre“ dahinter, d.h. zum Beispiel Vorrichtung für etwas mit den Eigenschaften a, b, c, gekennzeichnet durch das Merkmal d bzw. Verfahren mit den Schritten a, b, c, gekennzeichnet durch den Schritt d.

Meistens beanstandet das Amt den Inhalt deiner Ansprüche und musst diese enger formulieren ("den Bescheid erwidern"). Du darfst dabei aber keine neuen Inhalte hineinschreiben, sondern nur die Merkmale verwenden die schon in der Anmeldung stehen („ursprüngliche Offenbarung“).

Für eine Erteilung muss die von dir beschriebene Kombination von Merkmalen "neu" sein und auf einer "erfinderischen Tätigkeit" beruhen, d.h. die Kombination der Merkmale darf für den Fachmann nicht naheliegend sein.

Zu 2.:

Ein Prototyp hilft dir deine Erfindung besser gegen über dem Patentanwalt (den du dringend aufsuchen solltest) zu beschreiben. Auf das eigentliche Verfahren hat ein Prototyp keinen Einfluss.

Zu 3.:

Vollkommen irrelevant, u.U. auch negativ, weil nicht zur Sache gehörend. Eine Patentanmeldung muss „einheitlich sein“, d.h. sie darf sich nur mit der einen erfinderischen Lehre beschäftigen um dies es geht.

Zu 4.:

I.d.R. ist es am einfachsten am DPMA die Erstanmeldung einzureichen. (-> https://www.dpma.de/patente/anmeldung/index.html)

Patente sind immer nationale Rechte, d.h. nach z.B. einer deutschen Erstanmeldung am Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hast du ein Jahr Zeit für Anmeldungen im Ausland. Es gibt dabei internationale Sammelanmeldungen (PCT) oder regionale Anmelde- & Prüfungsverfahren (EPA). Danach kann dein Patent nicht mehr in anderen Staaten angemeldet werden.

Veröffentlich wird die Patentanmeldung aber IMMER, i.d.R. nach 18 Monaten.

Zu 5.:

Für die amtlichen Gebühren findest zu unter https://www.dpma.de/service/gebuehren/patente/index.html.

Wenn du die Anmeldung durch einen Profi ausarbeiten lässt brauchst du inkl. Amtsgebühren in Deutschland je nach Aufwand 2500€ bis 6000€. Frage höflich nach einer kostenlosen Erstberatung und nach dem ersten Gespräch um eine grobe Kosteneinschätzung für die Ausarbeitung deiner Anmeldung und ggf. Stundensatz bitten. Ich rate dir sehr dringend es nicht ohne Patentanwalt zu versuchen.

Das Amt selbst schickt dir keine Rechnungen, es erwartet vom Anmelder selbstständig die fälligen Gebühren (z.B. Recherchegebühren, Jahresgebühren) zu entrichten.

Ein Verletzungsverfahren kostet bei kleineren Summen etwa zwischen 30.000€ und 80.000€ wobei es durch die Instanzen keine Grenze nach oben gibt. In der Regel wird jemand, den du mit deinem Patent angehst auch versuchen dein Patent zu vernichten, d.h. mit einem Einspruch oder Nichtigkeitsklage gegen dich vorgehen. Auch hier kommen dann Kosten auf dich zu.

Patente müssen, wenn sie verletzt werden von dir selbst vor einen Richter gebracht werden (i.d.R. Verfahren vor einem Landgericht). Das bedeutet „Anwaltszwang“, also Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Der Patentanwalt kümmert sich „nur“ um Erteilung bzw. Aufrechterhaltung deines Patents.

Kosten für die Überwachung ob jemand dein Patent verletzt können ohne genaue Fallkenntnis von mir nicht prognostiziert werden.

 


MrUnk 
Beitragsersteller
 29.01.2022, 13:33

Wow, vielen Dank für die tolle Antwort :)

Man nehme an es handelt sich um ein echt simples produkt wie z.B eine Gummiball (Nur ein Beispiel) kann man das dann auch patentieren sofern es zb noch nicht wurde, obwohl es ja bereits den Fussball gibt?

Soviel Geld hab ich leider nicht für den Anwalt daher würde ich das ganze selber verfassen. Würde mich dann etwas Kurz halten da zb bei einem Gummiball ja keine Romane benötigt werden wie zb bei einer Schwungscheibe + mechanik oder seh ich das falsch?

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DerGrafDuckula  30.01.2022, 07:25
@MrUnk

Hallo MrUnk,

in deinem Beispiel käme es auf den erfinderischen Schritt an.

Ein Gummiball ist ein im wesentlichen kugelförmiger Körper der beim Auf- und Abprall nur einen Teil seiner Bewegungsenergis an innere Verformungs- und Reibungsvorgänge verliert, dadurch gekennzeichnet, dass er als Vollkörper ausgebildet ist.

Der erfinderische Unterschied zum Fußball wäre hier, dass es sich nicht um einen Hohl- sondern um einen Vollkörper handelt. Er kann somit keine Luft verlieren.

Die Patentanmeldung ist über das ganze Verfahren hinweg die Definition deiner Erfindung. Auf Merkmale die nicht darin stehen, kannst du dich auch später nicht beziehen um dich abzugrenzen. An welchen Stellen du viel schreiben solltest ist eine Frage die ganz von den Merkmalen deiner Erfindung anhängt.

Wenn dir die Mittel fehlen, deine Anmeldung mit einem Patentanwalt zu formulieren, solltest du bei dem für dich zuständigen Standort der IHK nachfragen, ob dort eine kostenlose Erfinder Beratung angeboten wird.

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Ein Prototyp wird für die Patentanmeldung keinesfalls gefordert, allerdings eine Zeichnung (Strichzeichnung in schwarz-weiß), zumindest bislang. Kürzlich fand ich in einer amtlichen Info den Hinweis "Zeichnung soweit erforderlich". Womöglich ist die Zeichnung jetzt nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Ich würde allerdings nie darauf verzichten.

Für die Anmeldung in Deutschland ist das Patent- und Markenamt München (DPMA) zuständig. Die Anmelde-Unterlagen unterliegen strengen formalen Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen. Die sind detailliert zu studieren auf den Seiten des DPMA: www.dpma.de. Dort sind auch die Gebührenverzeichnisse zu finden.

Patentfähig ist nach deutschen Recht eine Idee, die nachweislich neu ist, eine hinreichende Erfindungstiefe aufweist und gewerblich nutzbar ist.

Für unerfahrene Erfinder empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines Patentanwaltes. Der dürfte für seine Dienste (Beratung, Begleitung, Schriftsatz-Formulierung, Beschreibung, Zeichnungen u.s.w.) heutzutage so 3000 bis 4000 € nehmen. Das ist eine grobe Schätzung, ich verzichte seit Jahrzehnten auf solche Dienste aufgrund meiner Routine.

Die Patent-Anmeldung auf dem Schriftweg mit maximal 10 Ansprüchen kostet gegenwärtig 40,- €. Für Patent-Recherche und Patent-Prüfung sind ungefähr weitere 400 € zu veranschlagen (siehe Gebühren-Verzeichnis des DPMA und Zahlungsfristen). Mit der Neuheiten-Recherche kann man auch den Patent-Anwalt. beauftragen.

Der Patentschutz tritt mit der Anmeldung in Kraft, bevor zwingend Kosten entstehen, die über das Porto hinausgehen. Siehe Zahlungsfristen. Du kannst also nach der Anmeldung, vor Entrichtung von Gebühren, Sachverständige zu Rate ziehen, ohne dass Dir noch etwas gestohlen werden kann. Dann kannst Du Dir überlegen, ob Du noch Geld investierst in das Vorhaben.

Die Verpackung des Produktes ist in aller Regel irrelevant. Natürlich kann ich mir durchaus vorstellen, dass im Einzelfall auch eine originelle kostengünstige Verpackung einen Patentanspruch begründen könnte, eventuell auch als "Verfahren", anstatt als "Vorrichtung".