Partnerin?
Darf ich meine Lebenspartnerin noch treffen trotz 15km radius und sie weiter weg wohnt? Ist das ein trifftiger Grund?
4 Antworten
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Wenn ihr eine Wohnung als gemeinsamen Haushalt habt vermutlich ja, sonst ab 200 nein.
so würde ich es verstehen
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hey, habe das selbe problem. dort wo ich lebe, sowie der wohnsitzt meins freundes haben beide über 200. allerdings fahre ich morgen dennoch zu ihm. oft wird geschrieben, dass der partner als grund zählt, die 15km zu überschreiten. und ehrlich gesagt..wie du auch sagtest.. können die es einem nicht verbieten.. da bekommt man ja depressionen.,. ich denke wenn man sich sonst an alles andere hält, sehe ich das nicht ein.. sehe ja NUR ihn in der letzen zeit, sonst niemanden. also..
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Jein, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist schon deutlich mehr als freund
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doch es steht da Partner einer nihtehelichen Lebensgemeinschaft oder nicht man darf den Partner besuchen
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Eben Lebensgemeinschaft, d.h. gemeinsamer Haushalt. Lebensgemeinschaft != Freund
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du hast gesagt man darf den Partner nicht besuchen
aber wie es zu lesen ist darf man seinen Bezeihungspartner besuche egal wo oder wie weit weg er wohnt es gilt als trifftiger grund
es muss kein gemeinsamer haushalt sein
sonst würde man vermütlich zusammen wohnen
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Nein Lebensgemeinschaft steht da, dass heisst Haushalt und ja man kann trotzdem noch eine eigene Wohnung haben
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Besuch bei Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen. Ein Besuch ist bei diesen Personengruppen also auch außerhalb der 15-Kilometer-Entfernung unter Einhaltung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkung (Haushalt plus eine Person) möglich.
Bedeutet ich dürfte z.B. meine Vater oder jeden anderen besuchen wenn jemand Krank ist und ich komme um zu helfen
Und wenn ich z.B behaupte das ich mit meinem Partner in einer Lebensgemeinschaft eingetragen bin wenn es auch nur ein Freund ist wird die Polizei sicher nicht dem nachgehen
Man kann sich einfach rausreden
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Wieso zieht ihr denn für die Zeit nicht zusammen? Dann gibt es keine Probleme.
Denn so weit ich weiss ist es kein Grund nein...
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Wenn ihr über dem Wert liegt: Nein kein triftiger Grund und treffen verboten
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Je nach Bundesland geht das nicht online und krieg mal da einen Termin bei Behörden ;) Aber ja wäre eine Lösung
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Innerhalb des bundeslandes sollte es idR gehen. Bei unserer OV kommt man schnell dran.
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Und erstmal wird im Zweifelsfall auch die ohnehin benötigte Bescheinigung des Vermieters reichen!
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Stimmt! Vermieterbescheinigung benötigt man ja inzwischen auch. Das macht es noch zusätzlich viel schwerer
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Ne einfacher, weil die geht (muss AFAIK) schnell gehen und die sollte bei ner Kontrolle erstmal langen!
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Da man sich innerhalb von 14 Tagen anmelden muss, müssen die Vermieter es zeitnah ausstellen.
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Aber sie können doch ned jeden verbieten die Lebens Partnerin nicht sehen zu dürfen :o