Parkscheibe Abfahrtszeit?
Hallo,
Bei einer Parkscheibe darf man diese ja auf die nächste volle halbe Stunde stellen. Jetzt habe ich mir die Frage gestellt: Wenn die maximale Parkdauer z.B. 2 Stunden beträgt und ich um 18:01 ankomme, dann stelle ich die Parkscheibe auf 18:30. Darf ich dann auch bis 20:30 stehen bleiben? Das wären dann ja eigentlich mehr oder weniger 2,5 Stunden. Oder müsste ich theoretisch um 20:01 wieder wegfahren? Die Frage wäre dann, wie das überprüft bzw. nachvollzogen werden soll? Habe im Internet nichts genaueres dazu gefunden, aber mich würde interessieren, wie das offiziell geregelt ist.
Vielleicht weiß es das ja jemand.
4 Antworten
Ja sicher nach dem Gesetz machst du es schon richtig.
Ich hab eine zugelassene automatische Parkscheibe, wenn sich das Auto nicht mehr bewegt (ein paar Sekunden sind ausreichend), stellt sich die Ankunftszeit automatisch auf die nächste volle halbe Stunde, ab dann zählt die Parkzeit.
01 - 29 = 30
31 - 59 = 00
Habe ich auch - dadurch vergisst man nie wieder die Parkscheibe einzustellen
Kontrolliert wird anhand der eingestellten Zeit auf der Scheibe. Die Ankunftszeit des Autos ist da irrelevant. Es sind auch nur ein paar Minuten.
Du darfst 1 Minute nach einer ganzen oder halben Stunde schon 29 vorstellen. Somit darfst Du 2 Stunden und 29 Minuten parken.
Ok, das heißt wenn mich um 18:10 jemand kontrollieren würde und dann um 20:15 mein Auto immernoch da steht und nochmal kontrolliert wird. Dann habe ich die 2 Stunden maximale Parkdauer ja überschritten, bekomme aber trotzdem keine Strafe, weil ich bis 20:30 stehen bleiben darf?