Parkscheibe Abfahrtszeit?

4 Antworten

Ja sicher nach dem Gesetz machst du es schon richtig.


KevinDerBaum685 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 19:31

Ok, das heißt wenn mich um 18:10 jemand kontrollieren würde und dann um 20:15 mein Auto immernoch da steht und nochmal kontrolliert wird. Dann habe ich die 2 Stunden maximale Parkdauer ja überschritten, bekomme aber trotzdem keine Strafe, weil ich bis 20:30 stehen bleiben darf?

Ich hab eine zugelassene automatische Parkscheibe, wenn sich das Auto nicht mehr bewegt (ein paar Sekunden sind ausreichend), stellt sich die Ankunftszeit automatisch auf die nächste volle halbe Stunde, ab dann zählt die Parkzeit.

01 - 29 = 30

31 - 59 = 00

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

stealthuser  28.09.2024, 20:03

Habe ich auch - dadurch vergisst man nie wieder die Parkscheibe einzustellen

Kontrolliert wird anhand der eingestellten Zeit auf der Scheibe. Die Ankunftszeit des Autos ist da irrelevant. Es sind auch nur ein paar Minuten.

Du darfst 1 Minute nach einer ganzen oder halben Stunde schon 29 vorstellen. Somit darfst Du 2 Stunden und 29 Minuten parken.