Parkettboden selber behandeln bei Mietwohnung?
Hallo zusammen!
Nach 5 Jahren ziehe ich nun aus meiner Wohnung aus. Es war meine erste Wohnung mit Parkett und ich habe für ca. 6 Monate einen Bürostuhl (mit Rollen) auf dem Holzboden benutzt. Da wo der Stuhl stand wurde die Fläche stark abgenutzt. Als ich das bemerkt habe, habe ich sofort eine Unterlegmatte verwendet. Aber der Schaden ist natürlich entstanden.
Auf dem Bild sieht man einen aufgehellten Kreis (ca. 1m Durchmesser). Dabei handelt es sich nicht um den Blitz vom Handy, sondern die Stelle ist tatsächlich heller. Ebenso ist sie aufgeraut (nicht so glatt wie der Rest).
Meine Frage: Sollte ich die Stelle selber behandeln (z.B. selber einölen), oder lieber sein lassen (ich bin nicht von Fach). Meine Sorge ist, dass der Vermieter einen teuren Handwerker kommen lässt und dann die Kosten von der Kaution abzieht.
Ich bin sehr dankbar für Einschätzungen!
2 Antworten
Das hängt maßgeblich davon ab, in welchem Zeitraum die Abnutzung stattfand.
Ausführliche Informationen findest du hier:
Tipp:
Ohne jegliche Kenntnis, solltest du besser keine Experiemente mit Echtholz-Parkett machen.
Lass dir von 2-3 Firmen in deiner Nähe einen kostenlosen Kostenvoranschlag erstellen.
Auf diese Weise erfährst du, ob sich die Schadstelle reparieren lässt, ob der gesamte Boden abgeschliffen werden muss.
Hallo,
da machst Du am besten gar nichts.
Die Abnutzung des Fußbodens durch normale Nutzung fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Vermieters. Er darf Dir für die Aufwertung nichts abziehen.
Ja selbstverständlich! Du hast einen Schreibtisch und davor einen Bürostuhl. Der muss gemäß Schwerkraft auf dem Boden rollen. Dann hast Du ja auch noch eine Matte darunter gelegt. Das ist definitiv eine normale Abnutzung.
Was viele nicht wissen: Auch die Beschädigung des Bodens durch übliche Raumnutzung fällt in den Risikobereich des Vermieters. Z.B. ein Mieter trägt eine Blumenvase durch die Wohnung, sie fällt dabei hin und der Boden ist beschädigt. Das Tragen einer Blumenvase bzw. schwerer Gegenstände gehört auch zum normalen Raumnutzungsverhalten. Ebenso Kratzspuren, die ein Sofa auf dem Boden hinterlässt.
Anders sähe die Sache z.B. aus, wenn Du wider besseren Wissens einen Parkettboden patschnass wischen würdest und er daraufhin aufquillt und beschädigt wird. Oder wenn Dein Hund mit seinen Krallen den Boden beschädigt. Dann muss der Mieter aufkommen.
Geh jetzt auf gar keinen Fall bei und fummle da irgendwas dran rum! Erwähne diese Abnutzung auch selbst gar nicht. Wenn der Vermieter Dich darauf anspricht, sag, dass Du da eine Matte hingelegt hast und das von Deinem Bürostuhl kommt.
Nichts weiter.
Dann wird alles glatt gehen.
Danke für deine Antwort! Da habe ich auch etwas zu gelesen. Im Netz stand aber auch, dass das (wie du gesagt hast) nur für normale Abnutzung gilt. Also würdest du sagen, dass zählt noch zu "normaler" Abnutzung?