Paket ohne Retoureschein zurückschicken

5 Antworten

Rücksendung oder Annahmeverweigerung reicht nicht mehr! War es bisher so, dass die verweigerte Annahme oder das rechtzeitige Rücksenden der Ware reichte, um den Widerruf klar zu machen, muss ab Juni 2014 der Widerruf ausdrücklich erklärt werden . Zur Erklärung reicht ein einheitliches Formular, das vom Händler angeboten werden muss. Auch telefonisch oder per Email kann der Widerruf erklärt werden. Begründet werden muss der Widerruf auch in Zukunft nicht.

Das Rückporto trägt der Kunde (theoretisch). Die Regelung, dass ab 40 Euro Warenwert der Shop die Hin- und Rücksendekosten trägt, fällt weg. Das war eine rein deutsche Ausnahme, die jetzt den EU-Richtlinien angepasst wird. Das Rückporto zahlt, rein rechtlich, ab Juni der Kunde. Das Hinporto nach wie vor der Shop (ausgenommen Extrakosten für Expresslieferungen). Allerdings werden wohl nur wenige Shops von ihrem Recht Gebrauch machen. Vor allem die großen Händler haben schon durchblicken lassen das Rückporto als Kundenservice weiter zu übernehmen.

Die Widerrufsfrist beträgt EU-Weit 14 Tage ab Lieferung. Ab Juni 2014 in allen EU-Ländern. In Deutschland ändert sich dadurch nicht viel. Wie bisher auch, braucht es dafür eine Belehrung durch den Händler. Meistens erhält man diese direkt nach der Bestellung. Angenehmer ist jetzt, dass man auch bei Bestellungen im Ausland das gleiche Recht hat. Sollte ein Händler die Belehrung vergessen, erlischt das Widerrufsrecht nach der neuen Regelung automatisch nach 12 Monaten. Bislang lief es in diesem Fall unbefristet.

Hast Du in einem Onlineshop bestellt ?
Dieser müsste auf jeden Fall einen Retoureschein anbieten ohne zumindest eine Anleitung für Rücksendungen auf der Homepage stehen haben.

Kommentarlos zurück schicken würde ich auf keinen Fall, wenn das Paket nicht ankommt bleibst Du auf den Kosten sitzen. Um welchen Shop handelt es sich denn ?

Ja genau. Du schreibst auf das Paket deine Adresse (klein) und die Adresse des Empfängers (groß) und bringts es zur Post. Kostet dann je nachdem etwa 5€.

Du musst dann bei der Post einen Adressaufkleber ausfüllen. Den Beleg, den Du bekommst, bewahrst Du gut auf, da dies der Nachweis für Dich ist, dass Du die Sendung abgeschickt hast.


DirkK73  05.02.2015, 11:51

Du vergisst aber zu erwähnen das ab Juni 2014 der Widerruf ausdrücklich erklärt werden muss. Ware einfach zurücksenden wie früher ist nicht mehr

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Allexandra0809  05.02.2015, 11:52
@DirkK73

Das ist zwar richtig, aber das war ja hier nicht die Frage. Es geht ja darum, wie das Paket zurückgesandt werden soll.

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BeAJerk 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 12:09
@Allexandra0809

Grund hab ich per email schon abgesendet.. muss die rechnung auch drin sein wenn ich die ware zurückschicke?

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Entweder du holst dir von der Post einen Paketschein oder aber schreibst selbst einen mit der Anschrift und deinem Absender.

Auf das Paket kleben und dann ab zur Post. Mehr ist da nicht zu machen.


DirkK73  05.02.2015, 11:52

"Mehr ist da nicht zu machen." Falsch!!! Seit Juni 2014 muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden. Ware einfach zurücksenden wie früher ist nicht mehr.

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amdros  05.02.2015, 12:14
@DirkK73

Wie bitte(??)..was hast du aus meinen Worten denn gelesen??

Wo steht irgendetwas von einem Widerruf??? Es steht in der Frage geschrieben, daß das Paket als ganz normales Paket verschickt werden soll! Und nichts anderes lese ich daraus!

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