P-Konto/Pfändungsfreigrenze/Bürgergeld Nachzahlung?

3 Antworten

Moin, du wirst im Juli noch wieder über Geld (aus dem Juni) im Rahmen deines Freibetrages verfügen können. Danach, ich weiß es nicht.

Du kannst dir aber wahrscheinlich deine Nachzahlung zusätzlich "frei stellen lassen". Denn das Existenzminimum/staatliche Leistung soll nicht in erster Linie Schulden tilgen.

Ich weiß aber nicht, wer genau es machen kann. Schuldnerberatungsstelle? Jobcenter? Das muß dann der Bank vorgelegt werden.


dalouwi050289 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 15:29

ok danke

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Um das Geld vor einer Pfändung zu schützen, musst du das Jobcenter darüber informieren, dass du eine P-Konto führst und daher eine Bescheinigung über die Unpfändbarkeit der Nachzahlung benötigst.

Diese Bescheinigung legst du der Bank vor, so wird auch der Betrag, der über 1.500 Euro hinaus geht, vor der Pfändung geschützt.

Unter Umständen reicht auch dein Bescheid aus, den du erhalten hast. Am besten unabhängig davon die Bescheinigung des Jobcenters beantragen und trotzdem mit dem Bescheid über die Nachzahlung zur Bank gehen.
So verlierst du keine wertvolle Zeit.

Weiterführende Informationen erhältst du hier: https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsschutzkonto/pfaendungsschutzkonto_node.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehemaliger Bürgergeldempfänger (2019 - 2024)

Du kannst die Bürgergeldnachzahlung pfändungsfrei stellen lassen.

Dazu könnte es schon ausreichen,wenn Du mit dem Bewilligungsbescheid beim kontoführenden Geldinstitut vorsprichst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.