Ostsee - Baden für verboten?

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Eine Straftat ist das natürlich nicht, eine Ordnungswidrigkeit auch nicht (außer eventl. bei Badeverbot)

Ich schätze, weiß es aber nicht, daß , wer die Kosten übernimmt, davon abhängt, wie groß die Fahrlässigkeit ist.

Ich selbst mußte noch nie gerettet werden, bin aber tatsächlich schon mal bei Badeverbot geschwommen, aber nur, weil ich als ich rausschwamm , noch kein Badeverbot bestand. Und während meines Schwimmens änderten sich echt die Strömungen, worauf ich kertmachte , aber es echt anstrengend war ,zum Ufer zurückzukommen und ,als ich wieder am Strand ankam, bestand schon Badeverbot.

Ich hoffe, daß Du noch bessere Antworten bekommt, vielleicht von einem Rettungsschwimmer, habe noch ein paar Suchworte hinzugefügt.

Hey,

weißt du was witzig ist? Ich arbeite als Rettungsschwimmerin auf Usedom. In Heringsdorf, Bansin und Ahlbeck.
Du darfst nur bist zu den Weißen Bojen Schwimmen, die du bestimmt schon mal gesehen hast. Wenn du unseren Anweisungen nicht befolgst, kann das Konsequenzen für dich haben, wie zum Beispiel Verweisung vom Strand. Du kannst dann aber zu einem Unbewachten Strand gehen, da juckt es uns nicht wirklich. Wenn du mit einem Motorbot (Jetski) aufgefordert wirst, bezahlst das nicht du sondern die Gemeinde. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung