Opferfest, nicht zur Schule gehen?

10 Antworten

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Wenn du schulpflichtig bist, musst du zur Schule.


DonKingOne 
Beitragsersteller
 15.09.2016, 22:07

Ich bin zur Schule gegangen, daher hast Du auch die hilfreiche Antwort! ;)

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Soll ich zur Schule oder nicht?

das ist mal wieder eine frage, die so richtig schön anhand eines realen beispiels beweist, dass echte integration schon alleine aus glaubensgründen nicht funktioniert.................. und schon gar nicht mit dem grundgesetz vereinbar ist, von wegen gleichheit............

1. müsstest du laut gesetz in die schule........... die religion steht HINTER den gesetzen........ es besteht SCHULFPFLICHT

2. kommst du mit dem wort religionsfreiheit, ist dass nicht gültig, denn religion wird bei uns vom staat getrennt und religionsfreiheit bedeutet eigentlich, dass sie nur ausgelebt werden kann, wenn sie mit deutschem recht nicht kollidiert.......... in deinen fall kollidiert deine religion mit der schulpflicht..........:)

3. man könnte auch mit dem grundsatz, gleiches recht für alle kommen, dass geht dann aber in beide richtungen.........bedeutet, wenn DU aus persönlichen gründen nicht in die schule gehen willst, dann MUSS auch JEDEM anderen schüler aus seinen persönlichen gründen dieses recht ermöglicht werden.......denn deine religion kann und darf eben nicht als grund geltend gemacht werden, siehe punkt 2............jedoch würde dieses persönliche recht wieder mit der schulpflicht kolldieren..............

4. bleibt also nur eine möglich, die der staat jedoch selbst in angriff nehmen muss, (was ich NICHT hoffe), man müsste die muslimsichen "feiertage" als gesetzliche feiertage aufnehmen, dann wäre es rechtlich abgesichert, aber dann müssten auch wieder ALLE anderen auch frei haben (nichtmuslime), denn sonst kollidiert es wieder mit dem grundgesetz der gleichheit..............

5. am einfachsten wäre es, wenn ihr euch voll integriert und nach unseren werten und gesetzen lebt, euren glauben einfach in euren privaten bereich verschiebt, OHNE ausnahmen, ODER aber ihr einfach in ein muslimisches land auswandert................)

denn eines ist klar und dass kann niemand abstreiten...........:

JEDER muslime, der nach deutschland kommt, kommt auf eigenem wunsch und hat sich somit unseren gesetzen voll zu unterwerfen/unterzuodnen.............im übrigen, jeder kann sich selbst ausrechnen, WARUM muslime nach deutschland kommen und NICHT in ein muslimisches land wechseln wollen........kriegsgründe oder verfolgung spielen dabei meistens KEINE rolle, denn sonst könnte man auch ein anderes land wählen............ihr wisst alle was ich meine...............:)


sozialtusi  10.09.2016, 17:03

Er kann selbstverständlich einen Antrag auf Freistellung stellen an diesem Tag. Nur, weil man auswandert, muss man nicht seine gesamte Kultur hinanstellen.

So mancher Deutsche würde in anderen Ländern auch Weihnachten feiern.

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DonKingOne 
Beitragsersteller
 10.09.2016, 17:11

Deine Geschichte habe ich nicht gelesen, weil ich keine lust auf lange Texte habe.

Wenn ich den Beurlaubungszettel abgebe, dann ist es kein Problem, also ich darf dann ein Tag frei nehmen. Deine Geschichte ist voll unnötig, länger geht's nicht.

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DerBuddha  10.09.2016, 17:28
@DonKingOne

klar kann man einen antrag auf freistellung bekommen und klar feiern in anderen ländern auch deutsche ihr weihnachtsfest.......ABER, FREI zu nehmen aus religiösen gründen ist eben kein normales feiern, denn 1. bedeutet es nicht, wenn man ein fest feiert, dass man dann zuhause bleiben kann und 2. ist meine auflistung ein denkanstoss für die, die immer meinen, dass sie anspruch aus religiöser sicht auf IHRE geflogenheiten habven...............diesen anspruch haben sie nämlich NICHT...............

auch ein deutscher, der z.b. irgendwo in einem anderen land weihnachten feiert, kann nur frei nehmen, wenn er dafür urlaub nimmt und in diesen ländern weihnachten KEIN gesetzlicher feiertag ist..........und wenn der chef ihm KEINEN urlaub gibt, MUSS er auch arbeiten.............!!!!

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Aktzeptieren  10.09.2016, 19:29

Leute er könnte auch nur 1std frei nehmen, dass Gebet ist am morgen

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Du brauchst da nicht in die Schule gehen, bring einfach am nächsten Tag eine Entschuldigung mit, wo drin steht, dass ein religiöses Fest war

Sprech vorher mit der Schulleitung ob du freigestellt werden kannst,

Nachträglich nur mit Attest. Die sind ja nicht blöd. Dich nachträglich mit Erkältung z.B. krank zu melden ist wie Krankmeldung am letzten Schultag vor den Ferien. Das kauft dir keiner ab,


Das wird in den einzelnen Bundesländern per Erlass geregelt. Wenn dieser feiiertag eine gewisse bedeutung hat, dann kan man wohl erlaubt dem Unterricht fernbleiben.

In welchem Bundesland gehst du denn zur Schule?

Das Opferfest findet wohl am 17.11. statt und scheint eine gewisse bedeutung zu haben und wird als Freistellugsgrund akzeptiert...



DonKingOne 
Beitragsersteller
 10.09.2016, 16:33

NRW

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