Operator "nennen" Frage?
Muss man, wenn in einer Aufgabenstellung steht "nennen Sie mögliche Maßnahmen für.." in Stichpunkten antworten? Oder kann man auch einen Text schreiben mit kurzen prägnanten Sätzen, indem man eben etwaige Maßnahmen die gefragt sind anführt? Habe letzteres gemacht, weil mir in Stichpunkten antworten zu knapp für eine klausur erschien. Meint ihr, ist das jetzt schlimm, solange der Inhalt passt?
3 Antworten
Schlimm ist es auf keinen Fall. Im Zweifelsfall wahrscheinlich einfach die Lehrperson fragen, aber prinzipiell soll man ja immer in Sätzen antworten.
Punktabzug dürfte es eher für keines von beidem geben, aber trotzdem hast du Recht, dass Stichpunkte für eine Klausur eigentlich zu knapp sind. Du hast mit mehreren kurzen Sätzen also wahrscheinlich alles richtig gemacht.
Eher anders rum könnte es kritisch sein. So kein Problem.
Bei uns in den Schulen hieß es immer so:
-> wenn in der Aufgabenstellung nennen steht heißt das aufzählen d. h. in Stichpunkten antworten
-> wenn in der Aufgabenstellung steht erklären oder erläutern heißt das in Sätzen antworten
Ausführlicher also in Sätzen zu antworten ist immer prinzipiell besser als nur in Stichpunkten zu antworten. Wenn in der Aufgabenstellung steht nenne mögliche Maßnahmen müssen diese erkennbar sein egal ob als Aufzählung oder in Textform
Manchmal sieht man ja wie viel Platz vorgesehen ist zum antworten einer Aufgabe es sei denn die Antworten müssen auf ein extra Blatt geschrieben werden. Wie war es in deinem Fall?
Es sollte jetzt kein Problem darstellen wenn du ausführlicher als nötig geantwortet hast