Op während der Ausbildung?

2 Antworten

Während der Probezeit kann dir ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Das ist es ja, was die Probezeit ausmacht.

Allerdings kündigt kein vernünftiger Arbeitgeber einem guten Mitarbeiter, weil dieser mal für zwei Wochen krankheitsbedingt ausfällt. Das gilt auch für gute Azubis!

Der beste Schutz vor der Kündigung ist also gute Arbeit! Und natürlich, dass du so einen planbaren Eingriff rechtzeitig ankündigst, damit die Zeit deines Ausfalls sinnvoll in die betrieblichen Abläufe eingeplant werden kann.

Auch wenn du deinem Arbeitgeber nicht verpflichtet bist zu sagen welche Krankheit du hast solltest dringen mit der Personalabteilung sprechen bzw mit dem Chef, denn sie könnten dich in der Probezeit ohne begründung kündigen daher ist natürlich der zeitpunkt ungünstig aber deine Gesundheit ist wichtiger. Wenn sie fair sind und du deine Arbeit bis dahin sehr gut gemacht hast und sie davon ausgehen das dies auch weitrhin so sein wird sollten sie dich auch weiter beschäftigen.