online Umfragen Anmeldepflicht?

3 Antworten

wenn du eine Gewinnabsicht hast, ist es ab der 2. Umfrage anmeldepflichtig, es gibt auch Klein- oder Nebengewerbe. Bezieht jemand bei euch Hartz-4, so ist JEDER Euro meldepflichtig, ansonsten kann es ganz schnell ein Verfahren wegen des Verdachtes des Betruges zum Nachteil der Arbeitsverwaltung geben. Einer Bekannten haben sie gesagt, daß ihr Kind 12,- Einnahmen aus Kapitalvermögen /Sparbuchzinsen , hatte. Sie hatte es zu melden vergessen, das Amt hat es doch gemerkt. Trost: die ersten 100,- Gewinn im Monat, darffst du ungekürzt behalten. Diese Angaben treffen nur bei Harzt-4 Bezug zu. Bei Wohngeldbezug ist eine Meldung fällig, wenn sich das Einkommen um mehr als 15% gegenüber den zugrunde gelegten Angaben erhöht.

Bevor Du Nebeneinkommen erzielst, musst Du es erst einmal verdient haben. Bevor Du nämlich vor einer Auszahlung bei einem Portal stehst, dauert es einige Zeit.

Tatsächlich erzielte Gutscheine würde ich an Deiner Stelle nicht angeben, Bargeldüberweisungen ja, aber est wenn es soweit ist.

Hier hast Du auch einen mtl. Freibetrag von 100€ und die sollten erst einmal verdient werden.

Nein.

Es würder nur dann "abgezogen" wenn du in einem Beruf Geld verdienen würdest, und ds , was du da bei den Umfragen verdienst, eine bestimmtne Betrag übersteigen würde. Die paar Euros, die du damit verdienst, jucken aber NEMANDEN