Ohrringe geklaut. Beeinflusst das meine Zukunft?

3 Antworten

Hallo,

eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.

Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:

Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird.

Wie läuft das Verfahren nach einem Ladendiebstahl ab:

1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben. Hast du ja bereits gemacht.

2. Normalerweise musst du die Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet).. 150€ find ich da mehr als habbig, wenn du es noch nicht bezahlt hast, würde ich gegen die Höhe vorgehen.

3. Hausverbot hast du erhalten. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot in den Laden begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch. In zwei Jahren würde ich der Filiale in der du lebenslanges Hausverbot hast, einen Brief schicken, in dem du dich entschuldigst und darum bittest, dass dein Hausverbot aufgehoben wird.

4. Wegen der Anzeige: Je nachdem, ob du vor Ort den Diebstahl zugegeben hast, brauchst du normalerweise nicht mal mehr zu den Kollegen zur Vernehmung kommen, da diese einfach eine "Kurzanzeige bei Ladendiebstahl" erstellen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

5. Wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, drohen dir einige wenige Sozialstunden. Eine Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht (außer der Anordnung einer Geldzahlung, aber das führt an dieser Stelle zu weit), eine Freiheitsstrafe wird es für einen einfachen Diebstahl beim Ersttäter wohl niemals geben - zu Recht. Ich würde in dem Fall aber auf "Einstellung des Verfahrens" wetten.

6. Es wird ein Abdruck der Anzeige an das Jugendamt geschickt. Die Mitarbeiter dort können - werden sie aber wohl bei der ersten Mitteilung nicht machen - deinen Eltern anbieten, eins "Hilfsgespräch" zu führen. Mehr passiert beim Ersttäter aber auch schon nicht.

Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin, wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Nähreres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.

Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe - wenn überhaupt - fällt sehr niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"

Alles Gute:)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn das deine ersten Straftat war wird das Verfahren vermutlich eingestellt. Wirst du erneut beim Diebstahl erwischt sieht das schon anders aus. Diebstahl lohnt sich nicht, also lass es in Zukunft bleiben und verdiene später dein Geld auf ehrliche Art und weise.


realzheh 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 23:49

Ja das war meine erste Straftat und ja ich weiss das.. danke für die Antwort

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nein, nur wenn du zur polizei oder so willst