Also ich vermute mal, dass Du Hartz IV / ALG II beziehst. In diesem Fall kann ich dir folgendes zur Lektüre empfeheln: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html
Dort heißt es, "45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße". Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass "nach der Rechtsprechung auch Säuglinge" als Personen gelten.
Ich würde also meinen Kontakt bei der Behörde freundlich darauf hinweisen, dass ein Kind in Deiner Wohnung lebt und daher gemäß der Rechtsprechung ein Umzug in eine 50² Wohnung nicht erforderlich ist. Sprich: Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen.
Vllt. hilft es auch, wenn Du in Deiner Wohnung mal genau ausmisst, wieviel Fläche tatsächlich vorhanden ist. Ggf. kann der Mietvertrag angepasst werden, wenn die angegebenen 60m² nicht mit der tatsächlichen Fläche übereinstimmen. Also genau messen und auch die Sonderreglungen bei Dachschrägen beachten. Google ist Dein Freund.