NVA Zivilverteidigung 30 jahre?

1 Antwort

Von Experte Margita1881 bestätigt

Meine Recherche hat das für dich gefunden.

Die Zivilverteidigung (ZV) der DDR oder Zivile Verteidigung war eine Organisation für den Schutz der Bevölkerung, der Volkswirtschaft, der lebensnotwendigen Einrichtungen und der kulturellen Werte vor den Folgen von Katastrophen, Havarien, u. ä.[1] Im Kriegsfall sollte sie auch zum Schutz der eigenen Bevölkerung vor militärischen Kampfhandlungen dienen.

Die Anfänge der Zivilverteidigung in Deutschland gehen auf Überlegungen nach dem Ersten Weltkrieg zurück, dass der demokratische Rechtsstaat bereits in Friedenszeiten verteidigt werden muss, und sollten den nichtmilitärischen Teil der Verteidigung umfassen. Dabei konnte auf Erfahrungen im Katastrophenschutz aufgebaut werden. Außerdem flossen die während des Zweiten Weltkriegs gewonnenen Erkenntnisse aus LuftschutzFeuerwehrSanitätsdienst etc. ein.

In Verbindung mit anderen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung der DDR wurde in den 50er Jahren begonnen, Einrichtungen und Führungsstrukturen für die Bekämpfung von Katastrophen zu schaffen. So wurden bei der Feuerwehr besondere Züge und Trupps gebildet, die aber 1956 wieder aus dem Bestand der Feuerwehr herausgelöst wurden.

Auf Ressortebene wurde die Verwaltung Aktiver Brandschutz im Ministerium des Innern (MdI) geschaffen. Auf der Ebene der Räte der Bezirke wurden Arbeitsgruppen eingerichtet. Die leitenden Funktionäre wurden an den Lehreinrichtungen für Luftschutz der UdSSR entsprechend ausgebildet. Am 11. Februar 1958 beschloss die Volkskammer der DDR das Luftschutzgesetz als Grundlage der späteren Zivilverteidigung. In der Folgezeit wurden in den Ministerien, den Räten der Bezirke, Kreisen, Kommunen, den volkswirtschaftlich wichtigen Betrieben und Einrichtungen Stäbe und Einsatzgruppen des Luftschutzes gebildet. Zielsetzung war der Aufbau eines Warnsystems, die Aufstellung von Luftschutzformationen, die Schaffung von Reserven für die Versorgung der Bevölkerung und die Schaffung von Schutzräumen.

Mit dem Zivilverteidigungsgesetz vom 16. September 1970 sollte den gewachsene Forderungen des Schutzes der Bevölkerung und der Sicherung lebenswichtiger Bereiche auch im Kriegsfall Rechnung getragen werden. Dementsprechend folgte der Aufbau der folgenden Einsatzkräfte der Zivilverteidigung: Rettungs-, Bergungs-, Instandsetzungs-, Entgiftungs-, Sanitäts-, Versorgungs-, Aufklärungs- und Geräteformationen sowie Spezialeinrichtungen zur sanitären Behandlung und zur Entaktivierung, Gruppen der ersten ärztlichen Hilfe, Beobachtungsstellen. Die Formationen waren in ZügeGruppen, Abteilungen, Bereitschaften und Stäbe der Einsatzkräfte gegliedert.

Quelle : Wikipedia

Woher ich das weiß:Recherche

00JlN00 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 21:33

Es ging mir um das Bild was ich hochgeladen habe. Ich habe dieses Objekt nicht gefunden bzw keine Informationen darüber. Weißt du worum es sich dabei handelt?

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Grinsekater1812  05.01.2024, 21:35
@00JlN00

Das ist ein Erinnerungsstück an einen Mitarbeiter des Zivildienstes, der ihm bei seinem Ausscheiden überreicht wurde, nicht mehr und nicht weniger. Kann man sich nun zu Hause auf die Kommode stellen, kann man aber auch auf dem Dachboden oder im Keller aufbewahren. Ich sehe gerade, es wurde ihm überreicht für 30 Jahre Dienst bei der ZV.^^

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00JlN00 
Beitragsersteller
 05.01.2024, 21:41
@Grinsekater1812

Achso ok also hat as so ähnnlich jeder bekomme, der aus dem Zivildienst ausgetreten ist? Es hat also nur den Persönlichen Wert? oder auch einen historischen/Geldwert?

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Grinsekater1812  06.01.2024, 08:23
@00JlN00

Nein, es hat nur für ihn einen Wert, wenn er es dann so sieht, ja. Kein materiellen Wert.^^

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