Nürnberg Jobs ab 14?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

I.d.R. dürfen bereits 13-jährige Zeitungen austragen.

Anders sieht es bei anderen Tätigkeiten aus, da 14-jährige regelmäßig neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz auch noch unter die Kinderarbeitsschutzverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

fallen und damit nur sehr wenige kleine Tätigkeiten möglich sind ( siehe : Ratgeber/Detail/Jugendarbeitsschutzgesetz ......

dazu gehören ...

Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten

Im privaten Rahmen (also für Nachbarn zum Beispiel, aber nicht für irgendwelche Firmen!): Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Computerhilfe, Botengänge, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe

Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein

Natürlich kannst Du Zeitungen bzw. Prospekte austragen. Das ist mit 14 erlaubt.