Notverordnung 1933?

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http://www.museenkoeln.de/ausstellungen/nsd_0404_edelweiss/db_inhalt.asp?L=127

Die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat wurde unter dem Namen "Reichtagsbrandverordnung“ am 28. Februar 1933, einen Tag nach dem Brandanschlag auf das Reichstagsgebäude in Berlin erlassen. Grundlage bildete der Artikel 48 der Weimarer Verfassung, die dem Reichspräsidenten den Erlass von Verordnungen ohne Zustimmung des Parlaments erlaubte.



Mit ihr wurden wesentliche Grundrechte außer Kraft gesetzt, darunter die Versammlungs-, Meinungs- und die Pressefreiheit, aber auch die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis. Gleichzeitig wurden mit ihr gesetzliche Strafen verschärft. So wurde die Inhaftierung von Verdächtigen, deklariert als „Schutzhaft“ legitimiert, ferner die Verhängung der Todesstrafe bei bestimmten politischen Straftaten. Noch bevor der nächste Tag angebrochen war, wurden Tausende von kommunistischen Parteimitgliedern und gegnerische Intellektuelle verhaftet.

Mit der „Reichstagsbrandverordnung“ wurde das massive Vorgehen gegen die Gegner der Nationalsozialisten ermöglicht und damit die Grundlage für die Errichtung ihrer Diktatur geschaffen. Sie bereitete damit den Ausnahmezustand sowie das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 vor


https://de.wikipedia.org/wiki/Notverordnung


1931 standen 34 vom Reichstag verabschiedeten Gesetzen 44 Notverordnungen gegenüber.
Die folgenreichste Notverordnung war die sogenannte Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933. Auf der Grundlage des Art. 48 Abs. 2 der Weimarer Verfassung („Maßnahmen bei Störung von Sicherheit und Ordnung“) setzte sie wesentliche Grundrechte außer Kraft und übertrug Befugnisse des Reichspräsidenten auf die neue Reichsregierung unter Hitler. Die Notverordnung wurde damit zur normativen Grundlage der nationalsozialistischen Diktatur, zum „Freibrief des Dritten Reiches“.

wilees  04.04.2017, 22:39

Vielen Dank fürs Sternchen.

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Reichstagsbrandverordnung, ein Klick bei Wikipedia: 

Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen wurden für legal erklärt.