Notarvertrag wie lange bindend?
Bei einem Tausch für ein Bauerwartungsland und einem Bauplatz ist vorgesehen dass Gemeinde für das Bauerwartungsland erstmal 25 Euro pro qm zahlt, und wenn dann das zu einem Bauland umgewandelt wird zahlt Gemeinde nochmal 20 Prozent vom dann gültigen Bodenrichtwert. Was ist wenn das jetzt ewig dauert , nicht zu Bauland erschlossen wird.? Zum Beispiel das Grundstück nach 20 Jahren immer noch nicht als Bauland ausgewiesen ist. Gibt es da beim Notarvertrag fristen? z.B. dass nach ?xxx? Jahren wenn Vereinbarung nicht vollzogen ist der Vertrag nicht mehr bindend ist? Danke schon mal im Voraus
3 Antworten
In der Regel werden diese Wertverbesserungsklauseln auf 10 Jahre ausgelegt, in Anlehnung an § 196 BGB
Sollte aber auch so im Vertrag nachzulesen sein. Die Gemeinde könnte dann 10 Jahre und einen Tag warten bis sie den Flächennutzungsplan ändert.
Der Vertrag als solches bleibt damit aber immer noch verbindlich.
Hier wird ein "ganz normaler " notarieller Kaufvertrag beurkundet : du erwirbst, du verkaufst, jeder bezahlt den vereinbarten Kaufpreis, Eigentumswechsel wird vollzogen.
Nur für den Fall, dass dein Stück welches du verkaufst- sich im Zeitraum x- im Wert erhöht, verpflichtet sich die Gemeinde dir einen Anteil y an Wert nachzubezahlen.
Sofern sie es nicht freiwillig macht, musst du (oder deine Erben) es einfordern.
Wäre jetzt die Variante, die ich kenne. Wie die Idee deiner Gemeinde aussieht, kann man erst beurteilen, wenn man den Entwurf hat. Die Details solltest du dir dann vom Notar erklären lassen.
Wenn du nicht gezwungen bist zu verkaufen: würde ich behalten. Meine persönliche Meinung., Eine Wertverbesserung bei der Gemeinde als Vertragspartner ist das Papier nicht wert auf dem es drauf steht. Ebenso müsste die Gemeinde sich verpflichten diesen Anspruch auch möglichen Rechtsnachfolgern aufzulegen.
Ich hoffe nicht dass du, oder derjenige das gemacht hat...also an sich ja, aber nicht nur 20 % nachträglich.
Wenn dann den vollen Wert des Baulandes (minus was schon gezahlt wurde)
Es sei, in deiner Gegend ist der Wertunterschied zwischen "normal" und Bauland nicht erheblich und nur 20 %. In anderen Gegenden sind das 400%
Wenn in dem Vertrag kein Begrenzungsdatum genannt wird, dann ist der Vertrag zeitlich unbegrenzt gültig.
Danke, ist das so ähnlich wie bei einen Grundbucheintrag zu betrachten? wo diese Ansprüche auf dem Grundstück verbleiben bis diese nicht getilgt sind und die Ansprüche an meine nächste Generattion weiter vererbt werden solange diese offen sind? Ps. Es gibt noch keine Vertrag.
Danke, ist das so ähnlich wie bei einen Grundbucheintrag zu betrachten? wo diese Ansprüche auf dem Grundstück verbleiben bis diese nicht getilgt sind und die Ansprüche an meine nächste Generattion weiter vererbt werden solange diese offen sind? Ps. Es gibt noch keine Vertrag.