Nicht zulassungsbeschränkter Studiengang noch nach Bewerbungsfrist möglich?

2 Antworten

Bei einem zulassungsfreien Studiengang gibt es kein Bewerbungsverfahren und folglich auch keine Bewerbungsfristen.

Sondern man kann sich direkt einschreiben und dafür gibt es Einschreibefristen. Und an die sollte man sich auch halten.

Nachfragen, ob man ein Auge zudrückt für jemanden der 2-3 Tage zu spät ist, kostet natürlich nichts.