Nicht gefastet weil niyet nicht gesprochen?
Hallo Leute, ich bin heute Nacht eingeschlafen und habe dementsprechend mein niyet ausgesprochen. Deshalb habe ich heute morgen gefrühstückt, da ich davon aus ging dass ich nicht Fasten kann. Ich hab aber eben grad recherchiert, weil ich kein gutes Gefühl hatte. Es kam raus dass man weiter fasten könnte, wenn man die Absicht so oder so hatte. Kann ich nun weiter Fasten, auch wenn ich gefrühstückt habe, weil ich es nicht wusste. Wenn nicht was kann ich sonst tun. Ich fühle mich richtig schlecht und weiß nicht was ich tun soll.
2 Antworten
Du kannst TUN und LASSEN, was Du willst, solange sie gegen kein hierzulande geltendes Recht / Gesetz verstößt!
Natürlich kannst Du bspw.:
- Weiterfasten
- Beten
- (Um Vergebung bitten - würde ich nicht raten, weil es niemanden gibt, den sie sinnvollerweise um Vergebung bitten könnte!)
- Noch besser wäre: Erkennen, dass der Islam Dir ganz offensichtlich schadet und nur verursacht, dass Du Dich schlecht fühlst!
السَّلاَمُ عَلَيْكُمْ وَرَحْمَةُ اللهِ وَبَرَكَاتُهُ بِسْــــــــــــــــــمِ اﷲِالرَّحْمَنِ اارَّحِيم salam und Bismillah
Es ist nicht richtig das Fasten des Ramadan oder irgendeine andere gottesdienliche Handlung (ˈIbadah) ohne eine (korrekte) Absicht zu verrichten, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Taten sind gewiss nur entsprechend der Absichten. Und gewiss wird jedem nur das zukommen, was er beabsichtigt hat…“ Überliefert von Al-Bukhary (1) und Muslim (1907).
Für die Absicht des Fastens ist vorausgesetzt, dass sie in der Nacht gefasst wird, vor der Morgendämmerung, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer das Fasten vor der Morgendämmerung nicht beabsichtig (bzw. die Absicht dafür fasst), hat kein Fasten.“
Überliefert von At-Tirmidhi (730).
Und der Wortlaut bei An-Nasai (2334) ist: „Wer in der vorherigen Nacht das Fasten nicht beabsichtigt, so hat er kein Fasten.“ Schaikh Al-Albani hat diese Überlieferung in „Sahih At-Tirmidhi“ (583) für authentisch erklärt.
Das bedeutet: Wer nicht in der Nacht (vor dem Fasten) die Absicht dafür fasst und sich nicht entschließt es zu tun, so hat er kein Fasten.
Die Absicht ist eine Tat des Herzens. Der Muslim entschließt sich im Herzen dazu, morgen zu fasten. Es ist nicht legitim, dass er die Absicht in Worte fasst und sagt: „Ich beabsichtige zu fasten… oder: „Ich werde morgen für Dich fasten…“ oder ähnliche Ausdrücke, die einige Leute erfunden haben.
quelle: https://www.google.com/amp/s/islamqa.info/amp/ge/answers/37643?espv=1
Und Allah weiß es am besten!