neuwagen & zulassungsstelle?
Hallo,
ich als Anfänger habe einige fragen. Wär sehr hilfreich, wenn jemand mir genauer erklären oder verbessern kann.
Zwar auf dem Bild mit der Erstzulassung ist gemeint, als das Auto das erste Mal mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle angemeldet worden ist, richtig?
Wenn ja, dann werden einige wichtige Daten von EG-Übereinstimmungsbescheinigung auf neuen Fahrzeugschein übertragen, richtig?
Werden alle Daten, die in EG-Übereinstimmungsbescheinigung sind bei der Zulassungsstelle gespeichert?
Letzte frage, wenn der Neuwagen in Deutschland angemeldet ist, haben die Zulassungsbehörden in andere Länder zugriff auf meine Kfz daten?
Danke
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist prinzipiell richtig. Die Übereinstimmungserklärung, oder COC (Certificate of conformity) ist die Grundlage für die erstmalige Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Ob da wirklich alle Daten übernommen werden, kann ich Dir nicht 100% ig sagen. Die wichtigsten aber auf jeden Fall.
Bei der Zulassungsstelle wird gespeichert, was dann in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 steht.
Fahrzeugzulassung ist eine nationale Angelegenheit. Behörden in anderen Ländern haben keinen direkten Zugriff darauf. Bei der Verfolgung von Straftaten etc. können ausländische Behörden aber bei den deutschen Behörden anfragen, und bekommen dann die benötigten Daten geliefert.