Neue Arbeit - Schwanger?

6 Antworten

Ich bin jetzt in SSW 36 und ich hatte das selbe Problem. Ich war auch arbeitslos, weil ich meinen Vertrag habe auslaufen lassen in der Apotheke und ins Krankenhaus wollte. Hatte da ne Zusagr nur noch nicht unterschrieben. Hatte dann vor dem Unterschreiben gesagt, dass ich schwanger bin und dann wollten sie mich nicht mehr. Ich hab es dann bei jedem Vorstellungsgespräch gesagt und keiner hat mich eingestellt. Wegen Corona schicken viele Betriebe Schwangere direkt ins Berufsverbot.

Ich habe also keine Stelle bekommen.

Lügen wollte ich nicht, weil ich denke, dass man sich da nicht mehr blicken lassen braucht.

Man bekommt Unterstützung vom Staat. Je nachdem wie lang dein Arbeitslosengeld läuft, kannst du Mutterschaftsgeld und danach Elterngelf beziehen. Und Kindergeld natürlich auch.

Man kann wenn das Arbeitslosengeld ausläuft Hartz IV beantragen.

Man kann Geld für die Baby Erstausstattung beantragen. Man kann Wohngeld beantragen. Man kann einen Kinderzuschuss beantragen.
Vorraussetzung ist, dass du alleine wohnst. Ansonsten wird das Einkommen aller Mitbewohner mit dazu gezählt und man bekommt das nicht.

Der Kindsvater muss dem Kind Unterhalt bezahlen. Ob er will oder nicht.

Kannst dich ja mal bei Pro Familia beraten lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 16 Jahre Berufserfahrung im Bereich Pharmazie.

Was für eine Bescheinigung willst du denn vom Gyn? Soll er lügen, was die Dauer der Schwangerschaft angeht oder wie? Das wird er nicht tun.

Mann "soll" seinen AG natürlich so früh wie möglich informieren - gezwungen ist man aber nur, wenn eine Schwangerschaft dich, das Kind oder andere gefährden würde. Ansonsten ist es für dich in der Regel einfach nur "besser", wenn dein AG es weiß, weil nur so das Mutterschutzgesetz Anwendung finden kann. Ist es aber für dich erstmal "besser", wenn der AG es nicht weiß, dann behalte es für dich. Den moralischen Zeigefinger werden hier schon andere schwenken... ;-) Aber erstmal gehen du und dein Bauchzwerg vor.

Wenn der Kindsvater keine Unterstützung leisten will, kommt er da trotzdem nicht raus. Geh über das Jugendamt. Dort bekommst du Unterstützung, die zahlen auch Unterhaltsvorschuss und holen es sich vom Kindsvater zurück.

Alles Gute!

Das kommt drauf an, in welchen Bereich du arbeiten willst.. oder kannst..
Ich bin seit der Gyn die Schwangerschaft bestätigt hat im Beschäftigungsverbot. Arbeite in der Krippe. ZUm einen, weil ich keinen Schutz gegen Zytomegalie habe und zum anderen halt wegen corona... also in sozialen und Pflegebereich wirst du derzeit in der Regel direkt rausgenommen, es seie denn sie können dir Arbeit am Schreibtisch etc. anbieten

Nun habe ich überlegt meinen Frauenarzt zu fragen, ob dieser mir eine neue Bescheinigung ausstellen kann.Wisst ihr inwiefern das möglich ist, bzw die Ärzte da mitmachen?

ich weiß zwar nicht wie du das meinst, aber die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arzt bei irgendwas 'mitmacht' ist eher gering. Und das sollte auch nicht der Sinn der Sache sein.

Ich an deiner Stelle wäre tatsächlich offen gegenüber dem Arbeitgeber. Du möchtest ja vermutlich auch nach der Geburt nochmal bei ihm arbeiten und da wäre es suboptimal, wenn du ihm eine Schwangerschaft tatsächlich verheimlichen würdest. Die Situation in der du dich befindest ist halt kritisch, aber du hast ja auch gute Gründe, warum du jetzt nochmal arbeiten willst und dass dir das wichtig ist. Grade wenn du was bei kleineren Betrieben machst etc, kann das durchaus für dich sprechen. Da kommt es dann auch darauf an was genau du beruflich machen willst und ggf. auch inwiefern sich das mit deiner Schwangerschaft verträgt. Bei einer Bewerbung als Bauarbeiterin hast du weniger Chancen, als bei einem Bürojob.

Doch wie gesagt... es ist schon schwierig und ich habe echt höchste Achtung vor dir, dass du dich da reinhängst :)

Was den Kindsvater angeht... der wird dich unterstützen müssen, ob er will oder nicht. Zumindest finanziell wird er für das Baby aufkommen müssen. Ggf. geht der Staat in Vorschuss und holt es sich dann vom Papa zurück.

Was für eine Bescheinigung meinst du denn?


Tanja9928 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 18:54

Für die Feststellung der Schwangerschaft

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