Neigungswechsel beim Fachrichtungswechsel?
Hallo zusammen,
Folgende Frage: Ich studiere zur Zeit im 2. Semester Geschichte und möchte die Fachrichtung wechseln bzw. so halb wechseln. Ich habe letzte Woche die Eignungsprüfung an einer Musik Uni bestanden und werde zu Beginn des nächsten Semesters Lehramt, Erstfach Musik, Zweitfach Geschichte studieren. Nun habe ich gelesen, dass man verpflichtet ist, sich zu exmatrikulieren bzw. keine weiteren Bafög Leistungen beziehen darf, wenn man sich dem Neigungswechsel bereits bewusst ist. An meiner neuen Uni in einer andern Stadt möchte ich auch Anspruch auf Bafög haben. Muss ich mich jetzt nach der bestandenen Eignungsprüfung exmatrikulieren oder kann ich mir mit dem "Neigungswechsel" noch zeit lassen und das ganze restliche Semester noch Leistungen beziehen??
Fairerweise muss ich sagen, dass ich kein Scheinstudent bin sondern tatsächlich das Semester zum Schluss studieren möchte und alle Klausuren schreiben werde, da ich mir die Leistungen in Geschichte anrechnen lassen möchte.
Danke im Voraus