Nebenjob trotz Beschäftigungsverbot?

1 Antwort

Bist du im ärztlichen BV? Dann wird das Gründe haben.

Hat dein AG dich ins BV geschickt, weil er dir keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz bieten kann? Dann kläre das mit deinem AG.

Ansonsten gilt halt nur, dass du eine 40h-Woche nicht überschreiten darfst. Zumindest ist das mein letzter Wissensstand.

Falls ich falsch liege, irgendwer wird das sowieso wieder korrigieren.

Ergänzung: Im BV bekommst du dein reguläres Gehalt, außer natürlich Zuschläge.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.