N*cktfotos ab welchem alter?

7 Antworten

Sofern das Nacktfoto überhaupt pornografisch ist (der z.B. deutsche Playboy ist voller Nacktfotos - pornografisch ist keines davon): Ja, ist in allen drei großen deutschsprachigen Ländern, Deutschland, Österreich und der Schweiz, legal.

Im Detail ist die Rechtslage in jedem Land anders (wenn auch in den beiden EU-Ländern praktisch sehr ähnlich), aber bei der genannten, genau spezifizierten Konstellation ist es legal.

Siehe auch hier: https://www.gutefrage.net/umfrage/ist-sexting-zwischen-erwachsenem-und-jugendlichem-14-18-erlaubt#answer-551997706

Laut Internet, darf man Nacktbilder erst ab den 18. Lebensjahr hochladen. Darunter ist es verboten.

Falls du mehr Informationen über das "Versenden von Nacktbildern und deren Folgen haben" Wissen willst, habe ich kurz für dich nochmal eine Seite darüber gesucht.

https://mag.dbna.com/lieben/minderjaehrig-vorsicht-beim-teilen-von-nacktbildern-47157

https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/sexting-wann-sind-nacktbilder-strafbar/

https://www.schau-hin.info/news/vorsicht-beim-sexting-nacktbilder-koennen-strafrechtliche-konsequenzen-haben

Für die, die mir nicht glauben wollen... . Es ist in EU-Gesetz bereits der Fall, dass es bei verteilen "Nacktbildern" unter 18 Jahren grundsätzlich nicht erlaubt. Österreich gehört auch in diesem Fall zu Europa, man muss ja nicht direkt genau auf ".de" gehen.

Woher ich das weiß:Recherche

Libertinaerer  22.07.2024, 10:29
  1. Woher weißt Du, dass der FS Österreicher ist?
  2. Bzw. warum kommst du als - laut Profil - Deutscher mit österreichischem Recht an, erklärt auf einer österreichischen Website?
  3. Und warum übernimmst Du überhaupt kritiklos Behauptungen aus dem Web?

Fazit: Für Österreich ist deine Antwort, wie auch der von dir verlinkte Artikel der österreichischen Kanzlei, schlicht falsch.

Nach deutschem Recht übrigens auch - aber davon war ja bislang gar keine Rede ...

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    Snappynator  22.07.2024, 11:07
    @Libertinaerer

    Ohje, da will jemand Kinderpornos sehen… . Nochmal für Leute, die es einfach nicht checken wollen, wieso ich es geschrieben habe, dass es in diesem Fall nicht erlaubt ist, nackte Kinderbilder im Netz hochzuladen ist!

    Jetzt sag mir bloß nicht, dass die Seite „.com“, und „.info“ nicht zu Deutschland gehört.

    By the way: Ich lebe hier in Deutschland und nicht in Österreich.

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    Libertinaerer  22.07.2024, 11:52
    @Snappynator

    Deine nachträgliche Ergänzung macht deine falsche Antwort nicht richtiger:

    Für die, die mir nicht glauben wollen...

    Also optimalerweise alle.

    Es ist in EU-Gesetz bereits der Fall,

    Da gibt es kein "EU-Gesetz", sondern "EU-Richtlinien".

    1. Das ist a) (natürlich) etwas ganz anderes und b) obliegt es den jeweiligen EU-Ländern, diese Richtlinien in jeweilige nationale Gesetzgebung umzusetzen.
    2. Wie der Name schon sagt, handelt es sich nicht um fest definierte Vorgaben, sondern eben um Richtlinien. Die Länder haben einen Spielraum, wie sie die Richtlinien dann konkret umsetzen. Das liegt nahe, denn u.a. in Deutschland und Österreich ist ja auch Sex zw. z.B. 44- und 14-Jährigen erlaubt, in anderen EU-Ländern hingegen erst ab 15 oder gar 16 - in einem Fall, Irland, sogar erst ab 17.
    dass es bei verteilen "Nacktbildern" unter 18 Jahren grundsätzlich nicht erlaubt.

    Ist immer noch falsch.

    1. Nicht jedes "Nacktbild" ist pornografisch - daran wird sich auch nichts ändern.
    2. Der Gesetzgeber unterscheidet zw. stets illegaler "Verbreitung" und "öffentlichem Anbieten" auf der einen Seite (was beides eine "verteilen" an eine undefinierte Personengruppe darstellt), sowie der ggf. legalen "Weitergabe" auf der anderen Seite, der ein "verteilen" an eine spezifizierte Person/Gruppe darstellt.
    Österreich gehört auch in diesem Fall zu Europa, man muss ja nicht direkt genau auf ".de" gehen.

    ? Die TLD ist vollkommen egal. Aber österreichisches Recht gilt, EU hin oder her, ausschließlich in Österreich, während in Deutschland deutsches recht gilt. Ganz einfach.

    Nun ist die Rechtslage praktisch in der Tat in beiden Ländern so ziemlich gleich, aber es ist natürlich sinnfrei, eine w'Quelle zz nehmen, die man offensichtlich nicht verstanden hat, und/oder die schlicht falsch oder zumindest unvollständig ist.

    Ohje, da will jemand Kinderpornos sehen… .

    Ohje, da will jemand Recht erklären, der nicht einmal zw. Kinderpornografie (vor 14) und Jugendpornografie (ab 14) unterscheiden kann. Das toppt den bisherigen Unsinn natürlich nochmal um einiges ...

    Nochmal für Leute, die es einfach nicht checken wollen, wieso ich es geschrieben habe, dass es in diesem Fall nicht erlaubt ist, nackte Kinderbilder im Netz hochzuladen ist!

    ?

    1. Natürlich ist es NICHT verboten "nackte Kinderbilder im Netz hochzuladen". Weil "nackte Kinderbilder" eher nicht pornografisch sind.
    2. WAS verboten ist, ist pornografische Kinderbilder im Netz hochzuladen (auch wenn das Kind darauf überhaupt nicht nackt ist)!
    3. Was ebenfalls verboten ist, ist pornografische Jugendbilder im Netz hochzuladen.

    Nun war die Frage allerdings NICHT: "Wäre es legal wenn Freund 18m n*des der Freundin 17w mit ihrem Einvernehmen n*des ins Netz hochladen würde?"

    Da wäre die Antwort: WENN die n*des NICHT pornografisch sind, DANN dürfte er (und ohne ihre Einwilligung dürfte er nicht). Und wenn es pornografische n*des sind, dann dürfte er nichr - egal ob sie eingewilligt hat oder nicht. Denn letzteres wäre ein "verbreiten" bzw. "öffentliches Anbieten" von Jugendpornografie, mithin illegal.

    Die Frage lautete aber: "Wäre es legal wenn die Freundin 17w dem Freund 18m in beider Einvernehmen n*des schicken würde?" Und DARAUF lautet in die Antwort in Deutschland (Ausnahme vom Verbot steht in Abs. 4) sowie in Österreich (Ausnahmen vom Verbot stehen in Abs. 9 und 10) (und auch in der Schweiz): Ja, darf sie, und er darf die n*des auch besitzen. Vollkommen egal, ob die n*des pornografisch sind oder nicht.

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    Ja, aber die Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden (es darf also nur der Freund sehen) und es darf kein Geld fließen. Ansonsten ist es Jugendpornographie, die unter Strafe steht.

    So verstehe ich (als Laie) zumindest Paragraph 184c, Satz 4 (StGB)


    Libertinaerer  22.07.2024, 10:38

    Danke, dass Du mir einen Rest von Glauben an die Einsichtsfähigkeit der Menschheit wiedergegeben hast.

    Meine ich leider vollkommen unironisch.

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    Prinzipiell spricht nichts dagegen. Aber es ist immer etwas Vorsicht dabei geboten. Sowas kann sich schnell verbreiten und das Internet vergisst nie.

    Da du noch minderjährig bist, wären solche Darstellungen Jugendpornografie und es wäre verboten, diese zu teilen.


    Libertinaerer  22.07.2024, 10:33
    1. Es wäre ein Nacktfoto.
    2. Ob es ein (dann jugend-)pornografisches Nadktfoto ist, wissen wir nicht.
    3. Herstellung, Weitergabe und Besitz von Jugendpornografie ist mit Erlaubnis der dargestellren jugendlichen für den persönlichen Gebrauch nicht strafbar.
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    Libertinaerer  22.07.2024, 10:46
    @CUlaterAllig8or
    Nacktfotos von Personen zwischen 14 und 18 Jahren sind Jugendpornografie.
    1. Falsch. Pornografische Nacktfotos von Jugendlichen sind Jugendpornografie. Das ist ein ziemlicher Unterschied.
    2. So what? Jugendpornografie ist, im Gegensatz zur Kinderpornografie, keineswegs verboten - sondern nur beschränkt (s. Ausnahmeregelung in Abs. 4).
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