Narkoseprotokoll?

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Beides ist zulässig, händisch und elektronisch, Paragraph 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Nachträgliche Veränderungen sind demnach nur dann zulässig, wenn neben dem Tag der Änderung auch die ursprüngliche Eintragung vorhanden und lesbar bleibt. Die elektronische Dokumentation, ist aufgrund des Standes der Technik natürlich immer mehr im Kommen, aktuell weitaus am häufigsten angewendet ist aber die händische Dokumentation der Behandlung. Die elektronische Dokumentation, ist natürlich bezüglich der Datensicherheit weitaus anfälliger, denn hier ist es natürlich nicht wie bei einem händischen Protokoll damit erledigt, dass es vor dem Zugriff von Dritten in einem abschließbaren Schrank oder in einem Tresor verschlossen wird, immer wieder haben es Hacker schon geschafft, sich Zugriff auf die Datenbanken zu verschaffen. Auch in einer elektronischen Aufzeichnung, kann alles mögliche eingetragen werden, denn die Eintragung, erfolgt ja auch hier immer durch die behandelnden Personen bzw. durch den medizinisch Verantwortlichen. Moderne Medizingeräte speichern aber die Werte die sie am Patienten messen, ist zum Beispiel ein Pulsoxymeter an den Patienten angeschlossen, dann wird im Gerät die pulsoxymetrisch gemessene Sauerstoffsättigung des Patienten aufgezeichnet. Dass aber nicht bis ins unbegrenzte, denn selbstverständlich, ist die Speicherkapazität des Gerätes begrenzt, nach einem gewissen Zeitraum, werden die Daten also wieder mit den Daten eines neuen Patienten überschrieben. Mfg.


luna9999 
Beitragsersteller
 07.10.2020, 13:21

Danke für deine super ausführliche Antwort :) das war sehr hilfreich!

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Auf dem Narkoseprotokoll werden die Menge und die Uhrzeit der verabreichten Medikamente sowie die Vitalwerte der Patienten im Verlauf der Narkose.

Das erfolgt traditionell handschriftlich, weil eine umfassende Überwachung der verabreichten Medikamente durch protokollierende Geräte bislang nicht möglich war und nicht möglich ist. Erst in den letzten Jahren mit zunehmender Digitalisierung halten die Geräte, soweit es möglich ist, verabreichte Medikamente und gemessene Vitalwerte der Patienten fest.

Ich halte dennoch ein bewusstes Manipulieren von Narkoseprotokollen für wenig wahrscheinlich, weil die Folgen einer möglicherweise fehlerhaften Anästhesie erst später zeigen und die Entscheidungen, die dazu geführt haben, zum Zeitpunkt der Erstellung des Protokolles noch nicht als falsch oder kritisch ersichtlich waren. Zudem verliert ein manipuliertes Protokoll generell an Nutzen auch für die spätere Nachvollziehbarkeit der Narkose und damit auch an Sinn.

Es lässt sich darüberhinaus einfach nicht festhalten, ob nicht doch Medikamente manuell durch einen Zugang gespritzt wurden oder nicht. Also von daher ist deine Vorstellung von umfassender maschineller Dokumentierung illusorisch und wird es auch bleiben.

ich vermute, dass diese protokolle nur eine gewisse zeit für problemfälle aufbewahrt werden.befrage eine/n anästhestist

wieso willst du das?

wenn es unterschrieben ist, dann ist es gültig


luna9999 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 20:52

Nein unterschrieben ist es nicht! Wie gibts das

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