Namensänderung Doppelnamen?
Hallo
Könntet ihr mir eine Frage beantworten?
Mal angenommen, meine Verlobte hat ihren Familiennamen von ihrem Exmann aus letzter Ehe. Als Beispiel: Huber.
ich, als ihr (neuer) Verlobter heiße mit meinem Familiennamen Müller.
Sie möchte aber bei unserer Hochzeit einen Doppelnamen weil sie den (Huber) nicht ablegen möchte. Sprich, Huber-Müller
Und jetzt zur Frage!
Wenn ich mich jetzt beispielsweise auch dafür entscheiden würde den (Huber) anzunehmen, würde das gehen? Also auch den selben Doppelnamen wie meine Verlobte. Damit wir gleich heißen.
Oder gibt es da einen Konflikt in der Gesetztes Regelung?
1 Antwort
Seit ein paar Monaten ist es für (Deutsche) Eheleute erlaubt beide einen Doppelnamen zu führen, der sich aus den jeweiligen Familiennamen zusammensetzt. Ihr Familienname ist Huber, damit darfst du den auch im Doppel übernehmen (ihr benötigt aber dieselbe Reihenfolge. Also Müller-Huber könntest du jetzt nicht machen wenn sie Huber-Müller hat). Ob sie den Namen vom Ex hat, das ihr Vatersname war oder Geburtsname ihrer Mutter ist dabei egal, es ist ihr aktuell rechtlich gültiger Nachname :)
Mein Mann und ich haben es vor ca. 2 Wochen nachträglich ändern lassen, also gehe ich mal davon aus dass die Änderung so schon live ist (...vielleicht gibts bei einigen Bundesländern noch Systemumstellungen...Nachfragen schadet aber nicht)
So so ach cool! Aus welchem Bundesland kommst wenn ich fragen darf? Ich in aus Bayern
Aber ist das Fix mit dieser Regelung. Weil ich da im Netz vieles lese das da bewusste Regelungen in dieser Art irgendwie ab 01.05.2025 in Kraft treten. Aber ich bin mir nicht sicher ob dieses mit einschließt