Name wurde online bekannt gegeben (Anzeige sinnvoll )?
Hallo zusammen
Ich habe dort mal eine Frage, eine Freundin von mir hat eine Firma, sie erstellt sich auch aktuell eine kleine Website diesen link hatte sie öffentlich gepostet gehabt
Nun hat sie Streit mit jemanden gehabt der relativ viele follower auf Insta hat
Der Typ von insta und meine Freundin hatten Streit und der typ hat während eines Videos den vor und Nachnamen von ihr gesagt und halt welche firmenart sie besitzt.
Das Video,bzw Story wurde mittlerweile gelöscht
Wäre es sinnvoll eine Anzeige zu erstatten oder wird man da eher ausgelacht ?
3 Antworten
Kommt darauf an.
- Sind Beweise gesichert worden?
- Ist ein tatsächlicher Schaden entstanden
- Üble Nachrede?
Dann nein. Eventuell kann man da einen Datenschutzfall draus machen, weil persönliche Daten an ein anderes Unternehmen kommuniziert wurden.
Obwohl er das in einem Video gesagt hat und das ohne ihre Erlaubnis?
Liegt das daran das ihre Daten öffentlich sichtbar sind?
Verstehe das nicht so ganz
Naja, wo ist der Schaden entstanden? Wo hat die Dame einen Nachteil? Und wer legt fest, was öffentlich ist und was nicht.
Strafrechtlich unrelevant (als Firmeninhaberin eh im Register öffentlich einsehbar)
Entstand ihr Nachweisbarer Schaden, kann sie den geltend machen. Fikitver Schaden zählt nicht.
Obwohl Er das ohne ihre Einverständnis Erklärung gesagt hat?
Was für ne Einverständnis. Wenn sie Inhaberin einer Firma ist, ist ihr Name eh öffentlich.
Das kommt natürlich ganz auf den Kontext an. Einen Namen und eine Firma zu nennen ist nicht per Definition strafbar.
Bisher ist nichts passiert es haben auch nur so 30 Leute gesehen
Beweise sind gesichert , schaden ist nicht entstanden üble nachrede auch nicht, es haben ca 30 Personen gesehen