Name wurde online bekannt gegeben (Anzeige sinnvoll )?

3 Antworten

Kommt darauf an.

  1. Sind Beweise gesichert worden?
  2. Ist ein tatsächlicher Schaden entstanden
  3. Üble Nachrede?
Woher ich das weiß:Hobby – Habe früher eigene Websites erstellen / programmiert

zicke1656 
Beitragsersteller
 01.06.2023, 00:38

Beweise sind gesichert , schaden ist nicht entstanden üble nachrede auch nicht, es haben ca 30 Personen gesehen

yippijaja  01.06.2023, 00:40
@zicke1656

Dann nein. Eventuell kann man da einen Datenschutzfall draus machen, weil persönliche Daten an ein anderes Unternehmen kommuniziert wurden.

zicke1656 
Beitragsersteller
 01.06.2023, 01:05
@yippijaja

Obwohl er das in einem Video gesagt hat und das ohne ihre Erlaubnis?

Liegt das daran das ihre Daten öffentlich sichtbar sind?

Verstehe das nicht so ganz

yippijaja  01.06.2023, 16:27
@zicke1656

Naja, wo ist der Schaden entstanden? Wo hat die Dame einen Nachteil? Und wer legt fest, was öffentlich ist und was nicht.

Strafrechtlich unrelevant (als Firmeninhaberin eh im Register öffentlich einsehbar)

Entstand ihr Nachweisbarer Schaden, kann sie den geltend machen. Fikitver Schaden zählt nicht.


zicke1656 
Beitragsersteller
 01.06.2023, 01:01

Obwohl Er das ohne ihre Einverständnis Erklärung gesagt hat?

thope684  01.06.2023, 01:06
@zicke1656

Was für ne Einverständnis. Wenn sie Inhaberin einer Firma ist, ist ihr Name eh öffentlich.

Das kommt natürlich ganz auf den Kontext an. Einen Namen und eine Firma zu nennen ist nicht per Definition strafbar.


zicke1656 
Beitragsersteller
 01.06.2023, 00:33

Bisher ist nichts passiert es haben auch nur so 30 Leute gesehen