Nachzahlung beim Handyvertrag?
Guten Tag zusammen,
ich habe folgendes Problem und ich wollte fragen ob einer von euch Sparfüchsen mir weiterhelfen kann.
Ich habe im Januar kurz vor Launch des S23 Ultras das S22 Ultra in einem Tarif bestellt.
Kosten sollte das ganze 30€ für den o2 Vertrag ohne Gerätezuzahlung.
Gesagt getan- das Gerät wurde mit dem Vertrag von mir bestellt.
18 Monate lang war alles gut, nun habe ich vom Samsung Online Shop eine Benachrichtigung erhalten, dass ich den Kaufpreis i.H.v 1249€ aufgrund eines internen Fehlers nachzahlen müsste.
In meiner Bestellbestätigung ist das Gerät ohne Anzahlung angegeben. Darf der Verkäufer nun diese „Summe“ zurück oder anfordern ?
LG
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheMonkfood/1645269681131_nmmslarge__413_1099_2643_2643_a3022f50acee49d5591387beec257795.jpg?v=1645269681000)
Da würde ich doch mal beim Rechnungssteller anrufen und um Klärung bitten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mahlenswert/1718310106225_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1718310106000)
Das klingt nach einer Scam-Mail. Diese Nachzahlungsforderung ist zum einen nicht berechtigt, denn der Shop hat Dir die Konditionen bestätigt und damit angenommen.
Zum anderen ist die Nachforderung viel zu hoch. Wende Dich an eine Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt. Zwar ist ein Bundle mit 30 € Grundgebühr ohne Zuzahlung kein marktüblicher Preis gewesen und daher offensichtlich irrtümlich. Aber es gibt keinen Grund, den Vollpreis nachträglich von Dir zu verlangen. Fair wäre eine Zuzahlung von ca. 300 - 400 €. Das war bei dieser Kombi ein üblicher Preis.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/sumi79/1718644043903_nmmslarge__0_0_2139_2139_845a2f7712ae18307d9a0677519b02fb.jpg?v=1718644044000)
Wenn du Nachweisen kannst unter welchen Vertragsbedingungen du den Vertrag abgeschlossen hast (und das kannst du mir der Bestellbestätigung und den Vertragsunterlagen), dann ist eine Forderung, die andere vertragliche Bedingungen zur Grundlage haben unrechtmäßig.
Ich würde eine Antwort verfassen mit dem Hinweis auf die vertragliche Bedingungen, welchen du beim Vertragsschluss zugestimmt hast und diese mit der Bestellbestätigung belegen.