Nachträgliche Runterstufung von Noten (Universität)?

4 Antworten

Die Note kann nicht runtergestuft werden. Wenn du sie direkt vom Prüfungsamt hast, ist sie auch so dort eingetragen und wird nicht mehr geändert. Wenn du sie auf anderem Weg erfahren hast, zB durch einen Aushang, kann natürlich sein, dass ein Fehler vorliegt, nur das was beim Prüfungsamt eingetragen ist, zählt.

Du kannst normalerweise auch ohne Probleme zur Einsicht gehen und gucken welche Note auf deiner Prüfung steht, niemand wird dort auf die Idee kommen, diese Note mit der Note beim Prüfungsamt zu vergleichen, solange du nichts sagst.

Der Dozent meldet deine Note dem Prüfungsamt und erst dann bekommst du Bescheid. Die Sache ist damit also bereits amtlich und dürfte kaum nochmal angefasst werden, wenn du nicht nochmal Einspruch erhebst und eine Nachkontrolle forderst.

Hast du denn vorher schon vom Dozenten von der Note gehört (etwa bei einer mündlichen Prüfung)? Wenn nicht, dann hast du wohl deine Leistung unterschätzt ;)

Eine Runterstufung kann nur dann passieren, wenn der Leher falsch bewertet hat bzw. Fehler gemacht hat, dies passiert aber sehr selten! Also mach dir mal keine Sorgen wahrscheinlich würde es bei einer minimalen falschen Bewertung eh keinem auffallen, also Glückwunsch zu deiner 2 :D


ibindarave 
Beitragsersteller
 14.05.2016, 12:40

Ok perfekt, einfach unauffällig bleiben und auf gar keinen Fall zur Noteneinsicht gehen ^^

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Sobald ein Ergebnis bekanntgegeben wurde, hast du Vertrauensschutz. 

Paragraf 49 (2) VwVfG.