Nachtarbeit in Zeitabeit

3 Antworten

Hallo Neu91,

interessant wäre zu wissen, welchem Tarifvertrag die beiden Firmen unterliegen?

Denn, ganz egal, wie hoch der Stundenlohn ist, in der ZA-Branche gibt es Tarifverträge, die die Zuschlagsregelung für die Nachtarbeit regeln. Dies sind i. d. R. 25 % steuerfrei vom Stundenlohn gerechnet in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr. Um das für den Monat auszurechnen ist also der Stundenlohn vonnöten. Dann wäre es natürlich auch interessant zu wissen, wo die Reise - also der Einsatz - hingehen soll und ob du dort die Möglichkeit hast, nachts zu arbeiten. Denn in den meisten Firmen gibt es Wechselschicht ;)

Du solltest bei der Firma die "etwas mehr" bezahlt nach den Zuschlägen fragen. Bei der anderen Firma schaust Du in den Tarifvertrag. Dort sind i.d.R. Zuschläge geregelt.

Bevor Du jetzt anfängst zu rechnen, solltest Du Dich auch erkundigen, in welcher Firma Du nur oder überwiegend Nachtschicht arbeiten kannst. In vielen Arbeitsverträgen wird heute eine Bereitschaft zur Schicht-/Wochenendarbeit und zu Überstunden vereinbart. Solange aber Deine Schichten nicht vertraglich festgelegt sind, kann man Dich auch zu Früh- und/oder Spätschicht einsetzen.

Es gibt keinen "obligatorischen" Nachtzuschlag. Firmen die diesen nicht bezahlen, gewähren als Ausgleich für die Nachtarbeit auch mehr Urlaubstage.

Ich vermute, viele Zeitarbetsfirmen werden nachtarbeit nicht mit einem höheren gehalt vergüten, sondern mit einem mehr an bezahlten freien tagen... Laut Arbeitszeitgesetz haben sie ja diese Wahlmöglichkeit... Ansonsten wirst du da wenig Verhandlungsspielraum haben. Die wissen, was sie dir zahlen können und das sie gegebenenfalls dafür auch immer einen anderen bekommen. Um die ganz großen Unterschiedsbeträge wirst du da also nicht pokern können. Und ob du da überhaupt a. die Möglichkeit zur nachtarbeit hast und dann b. da ausschließlich eingesetzt wirst, ist auch eher unwahrscheinlich.