Nachschreibeklausur 2 Stunden nach dem Schulschluss?
Hallo, wie im Titel schon gesagt geht es bei meinem "Problem" um eine Nachschreibeklausur. Mir wurde ohne mein Einverständnis von einem Lehrer ein Nachschreibetermin gegeben der 2+ Stunden nach dem eigentlichen Schulschluss war. Zitat: "Das ist ein Nachschreibetermin zu dem du MUSST. Ich habe dich da schon eingetragen." Die Rede war von einem Nationalen Nachschreibetermin der Schule soweit wie ich es verstanden habe, kann mich aber auch irren.
Jetzt meine Fragen:
1. Durfte er ohne meine Erlaubnis mich dort anmelden?
2. Darf er mir das nachschreiben der Arbeit verweigern da ich nicht erschienen bin? (Mit Ärztlichem Attest an dem Tag gefehlt)
Sonstige Fragen:
3. Darf er mir überhaupt einen Nachschreibetermin geben, der 2 Stunden nach der eigentlichen Schulzeit ist? Ich habe immer von 7:45 Uhr bis 12:45 Uhr Schule. Er gab mir den Termin um 15:00 Uhr. Da zwischen liegen 2 Stunden und 15 Minuten. Da ich sehr Weit entfernt Wohne konnte ich in der Zwischenzeit nicht nachhause um mich auszuruhen. Als Vollzeitgamer habe ich auch keine Interessen in der Stadt. Ich müsste irgendwo sitzen und warten. Wenn man die Zeit berechnet die ich Fahren muss und den Termin wäre ich circa 12+ Stunden weg.
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Wie alt bist du und in welche Klasse gehst du?
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Ich bin 18 Jahre alt und gehe in die Berufsfachschul-Klasse für die Fachoberschulreife.
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Wie kommst Du auf darf, auch bei uns hat eine Lehrkraft nichts zu dürfen, sie hat zu müssen, wenn sie an der Schule bleiben möchte.
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Wovon genau redest du gerade?
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Von Deinen Fragen, immer beginnend mit durfte/darf.
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Ja halt ganz simpel, darf er das? Mich ohne zu wissen ob ich andere, viel Wichtigere Termine bei z.B. Arzt habe, irgendwo eintragen wo ich "erscheinen MUSS".
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Nö, macht er ja auch nicht freiwillig, weil er es muss. Warum sonst sollte er das auch machen?
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Hatte sowas noch nie, nachschreiben kann man ja während der Schulzeit, oder direkt nach der Schule aber wieso so spät, und wieso einfach eintragen ohne Zustimmung zu so einer Zeit?
2 Antworten
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Das wird so nichts, fürchte auch ich.
In der Freizeit, komplett ohne Aufsicht, wird auch bei uns nichts geschrieben.
Und Attest, ist bestimmt dann so wie bei uns, kann nicht befreien; befreien kann nur die Schule, mit Antrag vom Schüler, vor Untérrichtsbeginn.
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Dein Lehrer darf dir ziemlich sicher nicht das Nachschreiben der Klausur verweigern, wenn du krank gemeldet warst und ein Attest hast.
Termine außerhalb der Schulzeiten sind bei uns Standard gewesen. (Sonst würde man ja anderen Unterricht verpassen :) )
Die lange Pause könnte vielleicht daran liegen, dass dein Lehrer davor noch Unterricht hat und du beaufsichtigt werden musst. Um den Termin abzulehnen brauchst du einen ziemlich guten Grund ( ungefähr so als würdest du dich vom regulären Unterricht befreien lassen).
Was du mit nationalem Termin meinst weiß ich nicht. Aber bei uns gab es immer Sammeltermine, bei denen ein Lehrer mehrere Nachschreiber beaufsichtigt hat.