Nachnamensänderung zu neuem Namen durch psychischen Grund obwohl Name in Familie nicht vorhanden?
Hallo, eine Freundin von mir ist in schlechten Verhältnissen mit häuslicher Gewalt aufgewachsen, (sowohl Mutter und Vater) und hat ziemliche Narben davon getragen, will seit Langem deswegen ihren Nachnamen umändern lassen um mit der Vergangenheit vielleicht besser umzugehen oder abschließen zu können. Traut sich aber nicht, etwas in der Richtung überhaupt zu recherchieren aus Furcht.
Aber möchte eben weder dem Namen der Mutter annehmen noch den des Vaters behalten sondern irgendeinen anderen Namen. Hauptsache nicht diese Namen, Ich habe mich etwas informiert und es ist wohl nur möglich wenn der Name kompliziert oder anstößig ist etc… . Oder in seltenen Fallen mit einem Gutachten vom Psychologen aber wohl nur wenn auf einen anderen Namen umgeändert wird der in der eigenen Familie schon präsent ist. So wie ich gelesen habe?!?… .
Könnte sie, wenn das Gutachten ihr psychisches Leiden bestätigt einen zufälligen neuen Namen oder einen vom zuständigen Amt gewählten alternativ Nachnamen bekommen. Also irgendeinen Namen der in ihrer “familie” nicht existiert?.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kanimose/1590188858784_nmmslarge__27_27_156_156_aadc4c70c3794dc9f3bfcfbbb0b6df74.jpg?v=1590188859000)
Selbst wenn eine Namensänderung erfolgt, muss sie lernen mit der Vergangenheit abzuschliessen. Der neue Name wird es nicht tun und ihre Probleme des Grübelns und nicht Leben im Jetzt, bleiben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Unwissender2022/1655072292870_nmmslarge__0_0_640_640_5f9492e49fa6b687c65dd6eb92c4b822.jpg?v=1655072293000)
Man kann seinen Namen aus schwerwiegenden Gründen bei der Namensänderungsbehörde - Bürgeramt, ändern lassen.
Sie sollten ausführlich begründen, warum Sie Ihren Namen ändern lassen möchten. Falls notwendig, legen Sie direkt ärztliche oder psychologische Gutachten bei. Das Amt prüft Ihren Antrag, wobei dies zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern kann. Zum Teil dauert solch ein Verfahren mehr als ein Jahr.
Lehnt die Behörde Ihren Antrag auf Namensänderung ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ist auch der nicht erfolgreich, können Sie klagen.
Schwerwiegende Gründe und Quelle:
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Es ist möglich, aber nur unter strikten Voraussetzungen. Wenn sie es gut begründen kann, kann ihr stattgegeben werden. Außerdem kann sie bei Ablehnung, Widerspruch einlegen bzw. klagen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dominant/1539656051815_nmmslarge__11_26_198_198_91bd2ea4d6cb3902873890f47cb5ddab.jpg?v=1539656052000)
Sehr schwierig bis kaum möglich in DE.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Habe ich mir auch schon fast gedacht, solch ein Anliegen erfolgreich abzuschließen, ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen darstellt.
Vielen lieben Dank für die ausführlichen Informationen, hoffentlich helfen ihr all diese Informationen und wenn auch zum Teil geringen Chancen es zumindest zu versuchen.