Nachbarn verbreiten ständig Lügen?
Ich hab Beef mit den Nachbarn unter mir, weil die ständig meine Ruhe stören. Seit November habe ich aber noch für mehr die Polizei rufen müssen, also es war nach 22 Uhr nicht mehr so laut. Seitdem erzählten die aber dem Vermieter mein Hund pinkelt in den Keller, konnte nie bewiesen werden weil es halt auch nicht wahr ist. Heute rief mein Vermieter an, die hatten gesagt gestern lief mein Hund 1 Stunde herrenlos durch den Hausflur und die haben sich nicht aus ihrer Wohnung getraut. Langsam werd ich echt sauer, mein Hund war den ganzen Tag bei mir weil ich kinderfrei hatte lag sie bei mir auf'm Sofa. Die Konfrontation wird nix bringen die rasten aus und beleidigen mich.
4 Antworten
Kläre mit dem Vermieter, dass Du Dir das nicht bieten lassen willst, und dass es keinen guten Ruf gibt, wenn Falschaussagen getätigt werden, Du wegen Falschaussage eine Anzeige erstattest.
Er kann ja nochmal mit den Nachbarn ernsthaft reden.
Alles Gute für Dich
Anzeige bei der Polizei wegen übler Nachrede
Sag du machst ne Kamera in Keller mit der Erlaubnis deiner Nachbarn .
Dann kannst beweisen dass es nicht dein Hund ist . Du hast dann keinen Stress angefangen sondern von dir aus bewiesen dass da nichts dran ist.
du kannst da simpel und einfach wegen Verleumdung Anzeige erstatten
nein wird sie nicht, da sie ja bereits beweisen ist (laut deiner Aussage).
Musst aber ggf Strafantrag stellen, bin ich mir nicht sicher ob das zu den Antragsdelikten gehört
Verleumdung ist - zumindest in Österreich - ein Privatdelikt.
Du musst den Verleumder privat und zuerst auf eigene Kosten verklagen. Die Polizei würde also nur den Tipp geben, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Das macht man nur wenn es wirklich nicht anders geht oder wenn man nicht ganz alle Tassen im Schrank hat - weil es außer Kosten und Nerven nichts bringt...
okay das läuft in Deutschland anders aber danke für die Info
Hab nachgesehen - hab es mit Beleidigung verwechselt.... - vergiss meinen Beitrag - Verleumdung ist auch in Österreich ein Strafdelikt, das zur Anzeige gebracht werden kann/soll.
Eine Verleumdung liegt vor, wenn eine Person jemand anderen der Begehung einer strafbaren Handlung (z.B. Mord) oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, obwohl die beschuldigende Person (Täterin/Täter) weiß, dass die Verdächtigung falsch ist. Durch die falsche Verdächtigung muss die beschuldigte Person (Opfer) der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt werden.
Wenn man aber den Hund im Gang laufen lässt, wäre es aber keine Straftat und wenn man dessen beschuldigt wird, wäre es daher auch keine Verleumdung - vermutlich...
Schau an, das wird bei uns anders definiert
Strafgesetzbuch (StGB) § 187 VerleumdungWer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und die wird dann wieder fallen gelassen