Nachbar schaufelt Schnee auf die Straße?
Wie schon oben beschrieben läd der Nachbar den Schnee vom Gehsteig und seiner Garagenzufahrt auf der Straße ab.Prächtiger Haufen Schnee, der einen Parkplatz "vernichtet".Ist das erlaubt?
PS
Der von mir beauftragte Winterdienst kam nicht aus der Hüfte,also durfte ich selber
schippen.
Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen
6 Antworten
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Nein, das ist nicht erlaubt, sondern sogar strafbar:
StVO - § 32 Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
Dafür drohen Verwarn- und Bußgelder zwischen 10 und 60 Euro. Gefährdet oder behindert der Schnee den fließenden Verkehr, ist laut Bußgeldkatalog zusätzlich ein Punkt in Flensburg vorgesehen.
Kommt es dadurch gar zu einem Unfall, kann der Verursacher zusätzlich bei der Schadensregulierung in Haftung genommen werden.
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Der Gehweg und auch die Einfahrt müssen geräumt werden und er kann den Schnee ja schlecht in die Tasche stecken, irgendwo muss das Zeug hin und auf dem Parkplatz stört er niemanden.
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Er läd den Schnee auf der Straße ab.Das ist,wie ich gerade gelernt habe,nicht erlaubt.
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Auf der Strasse bleibt der Schnee nur so lange liegen bis der Räumdienst vorbei kommt und alles wieder auf die Parkplätze schiebt.
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Meine Straße wird nicht geräumt,da Nebenstraße.
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Nein, das ist nicht erlaubt. Er muss den Schnee entweder auf seinem Grundstück stapeln oder er muss ihn entsorgen bzw. entsorgen lassen.
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Irgendwo hin muss der Schnell. Wenn der Schnee auf den Gehwegen bleibt, sind Fußgänger gefährdet und die haben eindeutig Vorrang vor den Autofahrern, die müssen dann eben mal ein bisschen weiter fahren, um ihre Benzinkutschen irgendwo im öffentlichen Raum abzustellen.
JA, ER DARF DAS!
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Er kann den Schnee ,so wie ich,im Vorgarten lagern.
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Beim Ordnungsamt melden und fertig.
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Petzen ist nicht mein Ding.Auf den Schneehaufen angesprochen kam von ihm nur der Stinkefinger.
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Na bitte, dann hat er es doch verdient, wenn du ihn meldest. Kannst ja auch anonym bleiben, aber solche Menschen wie er haben es verdient.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich versuche es zunächst mit dem Auszug der StVO von diewoelfin0815,
Schön ausgedruckt auf feinstem Druckerpapier dem Nachbarn präsentieren.
Vielen Dank für Deine Antwort.Diesen Auszug aus der StVO wede ich dem Vogel unter seine Nase halten.