Nachbar filmt mich heimlich, was tun?

6 Antworten

Wenn er dich auf der Straße filmt, dann stellt das noch keine Straftat dar, auch wenn es einen widerlich fühlen lässt.

Hierbei handelt es sich um keinen geschützten Raum.

Erst wenn die Bilder gegen deinen Willen veröffentlicht, in der Regel also irgendwo hochgeladen werden, wird dagegen verstoßen.

https://www.polizeifürdich.de/deine-themen/handy-smartphone-internet/recht-am-eigenen-bild.html

Du solltest mal mit deinem Vater und ihm erklären wie belastend es für dich ist wie der Nachbar dich behandelt. Dass er dich wie ein Stück Fleisch behandelt und sehr wahrscheinlich als Wichsvorlage dienst ( die Wortwahl darf ruhig etwas drastisch sein).

Gemeinsam könntet ihr mit einem Anwalt besprechen, ob eine Klage auf Unterlassung Erfolg haben könnte.

Das heißt im Klartext: ihr lässt es gerichtlich festhalten, dass der Nachbar das nicht darf und wenn du dann gefilmt wirst, kannst du das der Polizei melden.

Übrigens: Für eine Anzeige bei der Polizei brauchst du keine Beweise. Diese müssten sich dann eigentlich auf dem Handy Filmen lassen.

Alternativ könnt ihr mal seine Frau fragen, wie sie es empfindet, dass ihr Mann dem deutlich jüngeren Nachbarsmädchen hinterhersteigt und sogar filmt. Wenn plötzlich der Haussegen schief hängt, vergeht dem Herrn vielleicht die Lust aufs Filmen. Das kann aber sehr gut auch vergebliche Liebesmühe sein.

Übrigens war es gut, dass du ihn gleich zur Rede gestellt hast. So weiß er, dass sein Verhalten negativ aufgefallen ist.


Iva74321 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 09:55

Es ist kein öffentlicher Raum da es auf unserer Auffahrt war (Privatgrundstück).

catchan  19.06.2020, 10:03
@Iva74321

Aber ich bezweifle, dass es ein geschützter Raum ist. Wenn er dich im Haus Filmen würde, wäre das etwas anders.

Iva74321 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 10:54
@catchan

Natürlich ist das ein Geschützter Raum. Das ist mein Grundstück?! Abgesehen davon darf man generell keine Personen gezielt filmen, auch nicht im öffentlichen Raum. Man darf nur in die Massen Filmen. Das was der Typ macht ist illegal und pervers und man kann es auch nicht damit verteidigen, dass er nicht in mein Haus reingefilmt hat. Privatgelände bleibt Privatgelände, ob drinnen oder draußen.

Iva74321 
Beitragsersteller
 20.06.2020, 09:05
@catchan

Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.

Man darf nicht einfach Personen heimlich aufnehmen oder fotografieren. Auch nicht in ungeschützten Räumen. Wenn du eine Überwachungskamera hast darfst du ja auch nur auf deinem Grundstück filmen.

Übrigens lies dir nochmal Punkt 2 durch bei dem was du geschickt hast. Ich kann nicht glauben, dass ich das immernoch hier ausschlachten muss aber das weiß echt jedes Kind, dass das was mein Nachbar da tut illegal ist.

catchan  20.06.2020, 09:23
@Iva74321

Du warst in der Auffahrt weder in einer hilflosen Lage noch ist die Auffahrt dein höchstpersönlicher Lebensbereich.

Letzteres bezieht sich Umkleiden, Toiletten und ähnliches.

Ich bitte dich 201a noch mal zu lesen. Man macht sich nicht strafbar, wenn man jemand unerlaubt fotografiert. An die Strafbarkeit sind einige Bedingungen geknüpft, die nicht erfüllt sind, wenn du in der Auffahrt bist.

Es gibt hierzulande einige Rechtsirrtümer. Was vermeintlich jedes Kind weiß, muss juristisch nicht stimmen.

Aber wie gesagt, du darfst mich gerne vom Gegenteil überzeugen und mir den Paragraphen vorlegen, dass man sich ohne deine Einwilligung nicht fotografieren darf. Der 201a ist es jedoch nicht.

Iva74321 
Beitragsersteller
 20.06.2020, 15:26
@catchan

Laut Persönlichkeitsrecht darf niemand ohne sein Einverständnis gefilmt werden. Das Persönlichkeitsrecht tritt dann ein, wenn jemand im Zentrum eines Videos steht. Erlaubt sind Aufnahmen im öffentlichen Raum, wenn Personen nicht erkennbar sind oder klar ist, dass Aufnahmen nicht der Person wegen gemacht wurden.

-ich bin im Zentrum des Videos

-mein Grundstück ist kein öffentlicher Raum

catchan  20.06.2020, 23:28
@Iva74321

Damit du eine Person anzeigen kannst, muss dies strafrechtlich verboten sein.

Also im Klartext: Im StGB muss verankert sein, dass eine Aufnahme untersagt ist. Ansonsten gibt es kein Delikt, wegen welches die Polizei überhaupt ermitteln.

Also bitte, lass doch mal den Paragraphen aus dem StGB zukommen, aus dem hervorgeht, dass das grundsätzliche unerlaubte Fotografieren verboten ist.

Laut 201a ist das nicht der Fall.

Deine Auffahrt ist öffentlich einsehbar und somit kein geschützter Raum oder deine Wohnung.

Wenn ich dich erinnern darf, ist es derzeit so, dass Upskirting, sprich das Fotografieren unter (!) den Rock lange Zeit allerhöchstens eine Ordnungswidrigkeit ist. Momentan gibt es eine Forderung von Strafbarkeit, die aber in Deutschland nicht gegeben ist.

https://www.wbs-law.de/allgemein/upskirting-ist-es-verboten-frauen-heimlich-unter-den-rock-zu-fotografieren-23699/

Wie alt ist er denn? Wenn er 13 ist, ist er womöglich nur neugierig oder ist heimlich in dich verknallt. Wenn er 17 ist dann wird es schon bisschen komisch. Rede doch mal mit deinen Eltern wenn er jünger ist und geh zur Polizei wenn er älter ist.


Iva74321 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 00:40

Er ist halt Mitte 40 oder so. Kein Alter der Welt rechtfertigt so ein Verhalten. Ich bin kein Objekt was man Filmen oder begaffen darf

Nur zur Polizei gehen würde wahrscheinlich wenig erfolgreich sein, da schlichtweg die Beweise fehlen.

Allerdings würde ich dir trotzdem raten zur Polizei gehen , vielleicht ist er etwas abgeschreckt wenn er sieht das du was unternimmst dagegen.

Vielleicht versuchen einfach zurück zu filmen um einen Beweis zu bekommen dass er sich filmt ( wobei dies auch nicht wirklich ein Riesen Erfolg mit sich zieht)

Einfach immer wieder die Polizei rufen denke mehr kann man kaum machen

und die Nachbarn ausfragen ob denen auch sowas aufgefallen ist

Und wenn er dies tut laut schreien er soll die Kamera weg machen

Sorry mehr Weiß ich nicht


Picea007xyz  19.06.2020, 00:46

ja, die polizei kann ihm eine gefährderansprache halten, kann eine warnung an ihn aussprechen.

Iva74321 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 00:41

Vielen Dank

Was ein Typ. Lieber es deinem Vater sagen und er sollte es klären und mal fragen was die Aktion sein soll.

mmh. Das kann man als Stalking anzeigen. Als Frau wird man leider immer das ganze Leben lang belästigt. Ich kenne das auch. Er verstösst auch gegen Dein Recht am eigenen Bild. geh zum Anwalt und zur Polizei und frage den weissen Ring, was Du machen kannst.


Iva74321 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 00:42

Hab ja leider keine Beweise:(

Picea007xyz  19.06.2020, 00:43
@Iva74321

bekommen das andere nicht mit? wie alt ist der denn? trage pefferspray bei dir, falls er dich angreift und versuche, da weg zu ziehen. habe ich auch schon mal getan wg. stalker und wurde den dann später endlich los nach dem umzug. er hatte aber noch lange danach sachen auf meinen namen bestellt und ähnlichen mist trotz anzeigen und anwalt.

Iva74321 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 00:46
@Picea007xyz

Er ist Mitte 40 und unsere Häuser stehen direkt nebeneinander (wir teilen uns eine Einfahrt).Die anderen Nachbarn wohnen weiter weg.

Picea007xyz  19.06.2020, 00:47
@Iva74321

oh je. das ist ganz fies. das tut mir leid für dich. gehe zur polizei und suche nach anderer wohnung.

Iva74321 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 00:49
@Picea007xyz

Umziehen ist momentan leider nicht möglich aber ich werde mich wohl mal bei der Polizei erkundigen. Vielen Dank für deine Tipps:)

Picea007xyz  19.06.2020, 00:50
@Iva74321

ja, alles Gute Dir. Die Polizei bietet auch Seminare über Stalking schon mal an und auch Selbstverteidigungskurse.