Nachbar filmt mich heimlich, was tun?
Hallo,
Ich habe heute morgen meinen Nachbarn dabei erwischt wie er mich heimlich aus seinem Haus heraus gefilmt hat.Ich war gerade mit meinem Hund auf der Auffahrt als mir plötzlich aufgefallen ist, dass ein Handy auf mich gerichtet ist. Meine Nachbarn haben eine Haustür mit einem großen Fenster in der Mitte.Ich war total schockiert und habe direkt bei meinem Nachbarn (seine Frau war nicht zu Hause) geklingelt. Er hat das Handy sofort runter genommen, aber nicht die Tür aufgemacht. Also habe ich durch das Fenster in das Haus geschaut (Ich weiß, dass man sowas nicht macht aber es war einfach ein Reflex). Ich habe dann meinen Nachbarn gesehen, wie er in der Ecke hockte und sich verstecken wollte. Als ich dann noch 2 mal geklingelt habe ist er hoch gegangen und hat sein Handy gegen eine Fernbedienung getauscht und gesagt, dass das ein Missverständnis war (kein Witz). Da man sowas ja schlecht nachweisen kann, wollte ich euch mal fragen, wie ihr jetzt mit dieser Situation umgehen würdet. Er ist halt meiner Familie und mir schon seit Jahren immer wieder durch unangenehme Blicke und gaffen negativ aufgefallen (bin übrigens w/18).Ich würde mich echt sehr über Antworten freuen, da ich sehr verzweifelt bin und mich auch seitdem richtig eklig fühle...
6 Antworten
Wenn er dich auf der Straße filmt, dann stellt das noch keine Straftat dar, auch wenn es einen widerlich fühlen lässt.
Hierbei handelt es sich um keinen geschützten Raum.
Erst wenn die Bilder gegen deinen Willen veröffentlicht, in der Regel also irgendwo hochgeladen werden, wird dagegen verstoßen.
https://www.polizeifürdich.de/deine-themen/handy-smartphone-internet/recht-am-eigenen-bild.html
Du solltest mal mit deinem Vater und ihm erklären wie belastend es für dich ist wie der Nachbar dich behandelt. Dass er dich wie ein Stück Fleisch behandelt und sehr wahrscheinlich als Wichsvorlage dienst ( die Wortwahl darf ruhig etwas drastisch sein).
Gemeinsam könntet ihr mit einem Anwalt besprechen, ob eine Klage auf Unterlassung Erfolg haben könnte.
Das heißt im Klartext: ihr lässt es gerichtlich festhalten, dass der Nachbar das nicht darf und wenn du dann gefilmt wirst, kannst du das der Polizei melden.
Übrigens: Für eine Anzeige bei der Polizei brauchst du keine Beweise. Diese müssten sich dann eigentlich auf dem Handy Filmen lassen.
Alternativ könnt ihr mal seine Frau fragen, wie sie es empfindet, dass ihr Mann dem deutlich jüngeren Nachbarsmädchen hinterhersteigt und sogar filmt. Wenn plötzlich der Haussegen schief hängt, vergeht dem Herrn vielleicht die Lust aufs Filmen. Das kann aber sehr gut auch vergebliche Liebesmühe sein.
Übrigens war es gut, dass du ihn gleich zur Rede gestellt hast. So weiß er, dass sein Verhalten negativ aufgefallen ist.
Natürlich ist das ein Geschützter Raum. Das ist mein Grundstück?! Abgesehen davon darf man generell keine Personen gezielt filmen, auch nicht im öffentlichen Raum. Man darf nur in die Massen Filmen. Das was der Typ macht ist illegal und pervers und man kann es auch nicht damit verteidigen, dass er nicht in mein Haus reingefilmt hat. Privatgelände bleibt Privatgelände, ob drinnen oder draußen.
Hast du auch den Gesetzestext dazu?
Denn 201a StGB beschreibt es etwas anders. Da muss der Raum gegen Einblicke geschützt sein.
Die Auffahrt fällt nicht darunter.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Er darf das Video nicht veröffentlichen.
Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.
Man darf nicht einfach Personen heimlich aufnehmen oder fotografieren. Auch nicht in ungeschützten Räumen. Wenn du eine Überwachungskamera hast darfst du ja auch nur auf deinem Grundstück filmen.
Übrigens lies dir nochmal Punkt 2 durch bei dem was du geschickt hast. Ich kann nicht glauben, dass ich das immernoch hier ausschlachten muss aber das weiß echt jedes Kind, dass das was mein Nachbar da tut illegal ist.
Du warst in der Auffahrt weder in einer hilflosen Lage noch ist die Auffahrt dein höchstpersönlicher Lebensbereich.
Letzteres bezieht sich Umkleiden, Toiletten und ähnliches.
Ich bitte dich 201a noch mal zu lesen. Man macht sich nicht strafbar, wenn man jemand unerlaubt fotografiert. An die Strafbarkeit sind einige Bedingungen geknüpft, die nicht erfüllt sind, wenn du in der Auffahrt bist.
Es gibt hierzulande einige Rechtsirrtümer. Was vermeintlich jedes Kind weiß, muss juristisch nicht stimmen.
Aber wie gesagt, du darfst mich gerne vom Gegenteil überzeugen und mir den Paragraphen vorlegen, dass man sich ohne deine Einwilligung nicht fotografieren darf. Der 201a ist es jedoch nicht.
Laut Persönlichkeitsrecht darf niemand ohne sein Einverständnis gefilmt werden. Das Persönlichkeitsrecht tritt dann ein, wenn jemand im Zentrum eines Videos steht. Erlaubt sind Aufnahmen im öffentlichen Raum, wenn Personen nicht erkennbar sind oder klar ist, dass Aufnahmen nicht der Person wegen gemacht wurden.
-ich bin im Zentrum des Videos
-mein Grundstück ist kein öffentlicher Raum
Damit du eine Person anzeigen kannst, muss dies strafrechtlich verboten sein.
Also im Klartext: Im StGB muss verankert sein, dass eine Aufnahme untersagt ist. Ansonsten gibt es kein Delikt, wegen welches die Polizei überhaupt ermitteln.
Also bitte, lass doch mal den Paragraphen aus dem StGB zukommen, aus dem hervorgeht, dass das grundsätzliche unerlaubte Fotografieren verboten ist.
Laut 201a ist das nicht der Fall.
Deine Auffahrt ist öffentlich einsehbar und somit kein geschützter Raum oder deine Wohnung.
Wenn ich dich erinnern darf, ist es derzeit so, dass Upskirting, sprich das Fotografieren unter (!) den Rock lange Zeit allerhöchstens eine Ordnungswidrigkeit ist. Momentan gibt es eine Forderung von Strafbarkeit, die aber in Deutschland nicht gegeben ist.
Wie alt ist er denn? Wenn er 13 ist, ist er womöglich nur neugierig oder ist heimlich in dich verknallt. Wenn er 17 ist dann wird es schon bisschen komisch. Rede doch mal mit deinen Eltern wenn er jünger ist und geh zur Polizei wenn er älter ist.
Er ist halt Mitte 40 oder so. Kein Alter der Welt rechtfertigt so ein Verhalten. Ich bin kein Objekt was man Filmen oder begaffen darf
Nur zur Polizei gehen würde wahrscheinlich wenig erfolgreich sein, da schlichtweg die Beweise fehlen.
Allerdings würde ich dir trotzdem raten zur Polizei gehen , vielleicht ist er etwas abgeschreckt wenn er sieht das du was unternimmst dagegen.
Vielleicht versuchen einfach zurück zu filmen um einen Beweis zu bekommen dass er sich filmt ( wobei dies auch nicht wirklich ein Riesen Erfolg mit sich zieht)
Einfach immer wieder die Polizei rufen denke mehr kann man kaum machen
und die Nachbarn ausfragen ob denen auch sowas aufgefallen ist
Und wenn er dies tut laut schreien er soll die Kamera weg machen
Sorry mehr Weiß ich nicht
ja, die polizei kann ihm eine gefährderansprache halten, kann eine warnung an ihn aussprechen.
Was ein Typ. Lieber es deinem Vater sagen und er sollte es klären und mal fragen was die Aktion sein soll.
mmh. Das kann man als Stalking anzeigen. Als Frau wird man leider immer das ganze Leben lang belästigt. Ich kenne das auch. Er verstösst auch gegen Dein Recht am eigenen Bild. geh zum Anwalt und zur Polizei und frage den weissen Ring, was Du machen kannst.
bekommen das andere nicht mit? wie alt ist der denn? trage pefferspray bei dir, falls er dich angreift und versuche, da weg zu ziehen. habe ich auch schon mal getan wg. stalker und wurde den dann später endlich los nach dem umzug. er hatte aber noch lange danach sachen auf meinen namen bestellt und ähnlichen mist trotz anzeigen und anwalt.
Er ist Mitte 40 und unsere Häuser stehen direkt nebeneinander (wir teilen uns eine Einfahrt).Die anderen Nachbarn wohnen weiter weg.
oh je. das ist ganz fies. das tut mir leid für dich. gehe zur polizei und suche nach anderer wohnung.
Umziehen ist momentan leider nicht möglich aber ich werde mich wohl mal bei der Polizei erkundigen. Vielen Dank für deine Tipps:)
ja, alles Gute Dir. Die Polizei bietet auch Seminare über Stalking schon mal an und auch Selbstverteidigungskurse.
Es ist kein öffentlicher Raum da es auf unserer Auffahrt war (Privatgrundstück).