Nach Gelb-Rot 5-Minuten-Zeitstrafe?
Wir, A-Jugend-Kreisliga-Mannschaft in NRW, hatten heute ein Spiel, bei dem der Gegner 2 Gelb-Rote Karten gesehen hat. So weit, so gut, jedoch war der Schiedsrichter der Meinung, dass im Jugendbereich nach einer Gelb-Roten Karten eine 5-Minuten-Zeitstrafe eintrete, sodass die Spieler nach 5 Minuten erneut auf das Spielfeld durften. Meine Frage: Ist das richtig, oder hat der Schiedsrichter sich geirrt? Und falls ja, haben wir Recht auf ein Wiederholungsspiel o.Ä. ? Danke im Voraus füpr alle Antworten
4 Antworten
Das war wohl nicht richtig so. Der Schiri kann zwar im Jugenbereich eine 5-Minuten-Strafe geben, auch nach einer gelben Karte. Aber nicht in Verbindung mit einer roten Karte.
Hätte er den Spieler für 5 Minuten vom Platz gestellt ohne rote Karte, dann wäre das in Ordnung gewesen.
Ob einem Einspruch stattgegeben wird, lässt sich allerdings nicht sagen. Der Schiri könnte ja angeben, dass seine Entscheidung richtig war, nur angezeigt hat er sie falsch. Käme darauf an, wie das Sportgericht entscheidet.
Naja, wie gesagt: euer Verein soll sich überlegen ob er Einspruch gegen die Spielwertung einlegt. Das kann durchaus Erfolg haben. Und dem Schiri sollte deutlich werden, dass er mit seiner Ansicht falsch liegt.
Allerdings kostet das wohl erstmal Gebühr und ich würde mir auch überlegen, wie wichtig das Ganze ist. Wenn am Ende statt dem 9. Platz ein Platz 8 herausspringt, ist nicht viel gewonnen.
Also im Jungendbereich gibt es KEINE Gelb/Rote Karte! Dafür gibt es die Zeitstrafe, die wird natürlich durch die fünf Finger angezeigt! Eine Gelb/Rote Karte im Jugendbereich ist technisch gesehen ein Regelfehler! Ausnahmen gibt es sicherlich in den oberen Junioren-Bereichen, da kann es schon sein das es auch eine Gelb/Rote Karte gibt, z.B. in der Junioren-Bundesliga! Ein Protest wird sicherlich positiv ausfallen, allerdings kostet das auch Geld; sollte man also überlegen ob das alles Sinn macht!
Stimmt nicht. Vielmehr gibt es mit der zweiten Verwarnung zwangsläufig den Platzverweis (gelb-rot...)- lediglich im Jugendbereich kann an Stelle dieses eine Zeitstrafe ausgesprochen werden.
Hmm, Es gibt beim niedersächsischen Fußballverband (weiß nicht, ob es auch in anderen Bundesländern gilt) die Sonderregelung einer 5 Minütigen Zeitstrafe im Jugendbereich (§22 Jugendordnung NFV). Eventuell wird die mit einer Gelb/Roten Karte angezeigt.
Kann leider keinen Link zur Verordnung setzen. Wird als Spam missinterpretiert.
Richtig, die Zeitstrafe gibt es. Aber sie wird eben nicht durch die rote Karte angezeigt.
Es war ja von Gelb/Rot die Rede, was es üblicherweise als Hinweis auf einen Platzverweis in der Jugend gar nicht gibt. Das war natürlich ein Mißverständnis, und wird wahrscheinlich noch nachträglich diskutiert.
na aber hallo: a-jugend und keine richtige gelb-rote? hört sich nicht gerade korrekt an, allerdings sind Schiedrichterentscheidungen TATSACHENENTSCHEIDUNGEN, und deshalb nicht so einfach anfechtbar.
der schiedsrichter hat doch aber einen klaren fehler gemacht, wodurch er eindeutig das spiel mitentschieden hat!?
Wenn aber der Schiri einen Fehler bei der Regelauslegung macht, hat das nix mit einer Tatsachenentscheidung zu tun. Dann könnte das Spiel in der Tat angefochten werden. Wobei ich nicht eindeutig sagen könnte, ob das in diesem Fall Erfolg hätte. Denn der Schiri könnte aussagen, dass er tatsächlich nur eine Zeitstrafe aussprechen wollte und dies nur falsch angezeigt hat.
auch dort gibt es eine ausnahme, beispiel sebastians helmers tor, welches glaube ich als "phantom-tor" schlagzeilen machte. der ball ging nach einem riesengetümmel im strafraum neben das tor, der schiedsrichter entschied auf tor. der gegner legte klage ein und das spiel wurde wiederholt.
nein, dem ist nicht so weil unser trainer nach der ersten gelb-roten karte den schiedsrichter angeschrien hat, dass es ein unding ist nach gelb-roter karte nur 5 minuten zu geben, woraufhin dieser unseren trainer vom platz schmiss und sagte das sei bei jugendspielen so