Nach der 9. klasse 1 Jahr chillen?

7 Antworten

Es ist zwar schon 6 Jahre oder so her, aber vielleicht helfe ich anderen mit meiner Antwort. Ich (16) aus Baden-Württemberg habe mich nach meinem Schulabschluss für 1 Jahr Frei entschieden. Das ist theorethisch erlaubt, aber ich muss einmal die Woche für 4 Stunden in eine Berufsschule um meiner Schulpflicht nachzukommen. Die Schule wurde mir zugeteilt, bedeutet nach meinem Abschluss habe ich mich um nichts gekümmert sondern es kam jemand auf mich zu.

In Bayern gilt nach der 9-jahrigen Vollzeit-Schulpflicht eine 3-jährige Berufsschulpflicht. Diese wird normalerweise durch
a) eine Ausbildung im dualen System (die klassische "Lehre")
b) durch Besuch einer weiterführenden Schule (Gymnasium, Fachoberschule, Berufsfachschule o. ä.)
c) durch ein sog. "Berufsgrundschuljahr" (auch "Jungarbeiterklasse" genannt)
erfüllt.

(s. https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)#Berufsschulpflicht u. https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)#Dauer_der_Schulpflicht.2C_.C3.9Cbersicht_Bundesl.C3.A4nder)

 Verletzungen der Schulpflicht werden in den einzelnen Bundeländern unterschiedlich behandelt, vom Bußgeld über "zwangsweises zur Schule bringen" bis zur Gefängnisstrafe ist alles drein - wie das konkret in Bayern aussieht, weiß ich nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)#Durchsetzung

Theoretisch ist es in einigen Bundesländern und in besonderen Fällen möglich, die Schulpflicht zeitweilig ruhen zu lassen. Aber ob das in Bayern überhaupt geht, und ob dann ggf. der Wunsch zum "chillen" dafür ausreicht, weiß ich nicht.

(s. https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)#Ruhenlassen_der_Schulpflicht)

Rechtsverbindlich kann Dir da wahrscheinlich Dein örtliches Schulamt, vielleicht sogar nur das bayrische Kultusministerium (https://www.km.bayern.de/ministerium/kontakt/anschrift-und-telefon.html) Auskunft geben.

Allerdings solltest Du bei Deiner Nachfrage nicht von "chillen" sprechen, sondern vielleicht von einem "Selbstfindungs-Jahr" oder so was.

(Auch im Lebenslauf für spätere Bewerbungen macht sich ein Jahr "Lücke" nicht gut, da solltest Du dann schon etwas Sinnvolles hinschreiben und das auf Nachfrage auch näher erklären können.)


RobertLiebling  22.10.2016, 19:00

ein sog. "Berufsgrundschuljahr" (auch "Jungarbeiterklasse" genannt)

Zumindest in Bayern ist das BGJ etwas völlig anderes als die JoA-Klasse. Das BGJ ist das erste Ausbildungsjahr z.B. im Bereich Holztechnik. Die Azubis, die das BGJ besuchen, haben bereits einen Ausbildungsvertrag.

Neben den JoA-Klassen ("Jugendliche ohne Ausbildungsplatz") gibt es aber noch BVJ-Angebote (Berufsvorbereitungsjahr).

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claushilbig  22.10.2016, 21:30
@RobertLiebling

Sorry, ich habe mich da tatsächlich vertan ...

Es sollte "Berufsvorbereitungsjahr" heißen, nicht "Berufsgrundschuljahr" - und die "Jungarbeiterklassen" sind tatsächlich noch was anderes (die gibt es nach Wikipedia scheinbar nur noch in Ba-Wü).

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Wie es rechtlich aussieht kann ich dir leider nicht sagen, kann dir nur dringend davon abraten. Wenn du später einen Job (oder auch Ausbildungsplatz) suchst senkt das deine Chancen drastisch, wenn du ein Jahr nichts machst. Was willst du denn ein ganzes Jahr daheim machen?

Du musst keine Ausbildung machen, aber Deine Berufsschulpflicht erfüllen. Entweder drei Jahre lang an einem Tag pro Woche, oder aber einmalig 8 Wochen in Vollzeit.

Klar kannst du. Allerdings werden dich Nerufsanbieter dann ganz schräg anschauen und deine Aufnahme chancen si ken drastisch.

Ausserdem ist ein Jahr freihaben oft langweiliger als du denkst!

Mach lieber z.B. ein Sprach zwischen Jahr oder eine erweiterte Schule