Nach 15Jahren,mich einfach aus der Wohnung werfen??
Mein Partner und ich haben uns nach uns nach 15 Jahre getrennt.
15Jahre habe ich mit ihm
in Seiner Eigentumswohnung gelebt ohne Mietvertrag.
Ich zahle Einkäufe, Telefon, Internet, PayTV
und was sonst so ansteht. Ich wollte immer das wir das schriftlich festlegen das wenn es mal zur Trennung kommt ich nicht von heut auf morgen auf der Straße stehe.
Jetzt habe ich den Salat.... Vor ein paar Jahren habe ich neue Fenster in seine Eigentumswohnung einbauenlassen von meinem GELD.
Kann ich die den. Jetzt wieder mitnehmen?
Oder kaputt schlagen?
Sind ja meine? '
7 Antworten
Wird davon irgendetwas besser?
Nein, wenn ihr nichts schriftlich festgelegt habt, dann sind es nun einmal seine Fenster.Zieh aus, wechsele erst einmal die Passwörter von PAY TV ind Internet, pack den Router ein und dann richte dir dein neues Leben ein.
Das kann passieren, da musst du nun durch. Er kann dich nicht von jetzt auf gleich herausschmeißen, er muss dir eine Frist setzen.
Da es sich bei Fenstern um feste Einbauten handelt, die man nicht einfach entfernen kann ohne Folgen (dann wären da keine Fenster, die Wohnung würde Schaden nehmen) geht das eben nicht.
Absolut. Aber das ist das Problem ihres Freundes. Er hätte entweder die alten Fenster für einen Rückbau behalten, oder selbst neue kaufen müssen. Seine Freundin mit ihrem Besitzanspruch an den Fenstern hat nichts mit seinem Rechtsgeschäft als Mieter zutun. Das Verhältnis als Mieter ändert an ihrem Besitzverhältnis gegenüber den Fenster nicht. Das sind praktisch Ansprüche unabhängig voneinander - wenn sie möchte - zuungunsten ihres Freundes. Da nicht sie in einem Vertragsverhältnis zu seinem Vermieter steht.
Es handelt sich um seine Eigentumswohnung, d.h. wenn, dann muss sie versuchen, von ihm das Geld zurückzubekommen, ggf. auf zivilrechtlichem Weg. Da sehe ich allerdings wenig Chancen. Sie hat die Fenster bezahlt, ob sie auch auf der Rechnung steht, geht nicht aus dem Post hervor. Dann hätte sie nichts in der Hand.
Kann ich die den. Jetzt wieder mitnehmen?
Nein.
Oder kaputt schlagen?
Nein. Das wäre Sachbeschädigung.
Aber immerhin hast du 15 Jahre mietfrei gewohnt, das ist doch auch was schönes.
Tja, da hast du auf gut deutsch reingeschissen. Hättest mal einen Vertrag gemacht.
Kein Vertrag = Kein Anspruch
Ändere deine Passwörter und kündige die Verträge
Fenster hab ich keinen Plan wie man sowas regelt. Ich empfehle dir aber des einfach sein zu lassen, deiner Nerven willens ^^ kaputt schlagen würd ich die nicht da es dann unter Sachbeschädigung fallen könnte
ohne Mietvertrag.
Ja, schon blöd.
Jetzt wirst du wohl zum Couchsurfer bei deinen Freunden bis du was eigenes gefunden hast.
Und zu den Fenstern... wenn einem was nicht gehört, dann investiert man auch nicht darin!
Unsinn. Derjenige, der den Kaufvertrag geschlossen hat, ist auch der Besitzer. Also kann die die Fenster theoretisch wieder mitnehmen, sofern sie die Käuferin ist.