Mystery Boxen als Privatperson verkaufen über Social Media?

1 Antwort

Du kannst das Zeug ggf. als Privatentnahme dem Unternahmen entziehen und dann privat verkaufen.

Vorher Steuerberater kontaktieren.

Davon abgesehen handelt es sich um gewerbliche Aktivitäten, bei welchen man Widerrufsrecht, etc. grundsätzlich nicht entgehen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.