Muttizettel vorlage?
Heyy
Ich (w/15) wollte morgen mit Freunden in unserem Dorf in den Jugendclub gehen, wir wollten dort um halb 9 hin und alle bleiben dort bis 11 uhr. (alle auch 15)
Ich hab mich ein bissl informiert und gelesen das ich einen sogenannten Muttizettel brauch um bis 11 dazubleiben.
Auf jeder Vorlage die ich gefunden hab steht aber sowas in der art, dass man eine volljährige Begleitperson die Verantwortung überträgt.
muss das umbedingt da drauf stehen oder kann ich auch einen von hand selbst schreiben und das weglassen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen, danke schonmal❤️
3 Antworten
Geht hin und wenn sie euch rausschmeissen, dann müsst ihr gehen, wenn nicht dann bleibt dort. Ich würds drauf ankommen lassen. Können e nicht mehr tun als euch rauszuschmeissen.
Ach was...
Weil du bis 11 bleibst?
- Die haben nicht die Telefonnumer von deinen Eltern wenn du keine im Fall der Fälle gibst.
- Du musst ein gescheites Pech haben, dass genau zu deinem Pub die Polizei kommt und wenn dann werden die auch eine Stunde durchgehen lassen.
- Das Personal Vorort wird sicher nicht deine Eltern anrufen. Das wäre viel zu viel aufwand und das interssiert die gar nicht.
- Da gibts viel schlimmere Fälle.
Trau dich was du bist nur 1x 15
als meine Tochter U18 war hatte ich sie z.B. zu Openair gefahren, "Muttizettel" unterschrieben, mich zur Veranstaltung begeben und dort mich an unauffälligen Platz gesetzt.
Dort mit anderen Eltern unterhalten. Das hat meine Tochter nicht gestört und sie hatte trotzdem ihren Spass
Glaubst du... Wenn es sie gestört hätte, hätte sie wahrscheinlich nichts gesagt.
Ist dieser Jugendclub denn sowas wie eine Gaststätte oder ein wohlmöglich ein jugendgefährdender Ort?
Denn nur dann brauchst du Muttizettel und volljährige Begleitperson.
Nee ist eine kleine bude mit Musik und Getränken also nicht große party oder so
Der Muttizettel überträgt die Aufsicht auf volljährige Begleitperson die natürlich dort anwesend sein muss
Ich wollte dort mit meinen auch minderjährigen Freunden hin, wir haben keine volljährige Begleitperson :(
https://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsbeauftragung
Eine Erziehungsbeauftragung liegt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz vor, wenn eine Person über 18 Jahren (der „Erziehungsbeauftragte“) auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (Eltern oder Vormund) Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder einen Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Das dazu ausgestellte Schriftstück wird umgangssprachlich auch Muttizettel oder Partyzettel genannt.
Eine Begleitung durch eine personensorgeberechtige oder erziehungsbeauftragte Person bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ist gemäß § 5 Abs. 1 bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24 Uhr notwendig. Beim Aufenthalt in Gaststätten ist eine entsprechende Begleitung bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zwischen 23 Uhr und 5 Uhr immer nötig, tagsüber nur, wenn sie sich dort aufhalten, ohne eine Mahlzeit oder ein Getränk einzunehmen. Bei Jugendlichen über 16 Jahren ist eine entsprechende Begleitung in Gaststätten nur zwischen 24 Uhr und 5 Uhr nötig.
Die Nachweispflicht für die Erziehungsbeauftragung ergibt sich aus § 2 Abs. 1. Es ist allerdings nicht ausdrücklich eine Form und damit auch nicht die Schriftform vorgesehen. Privatrechtlich können die Veranstalter eine solche aber verlangen. Dann sollte das Dokument zumeist die Personenangaben und Unterschriften der beteiligten Personen, also dem Beauftragenden und dem Beauftragten, enthalten. Auch Ort und Datum sowie die Bezeichnung der Veranstaltung sind dann notwendig und zur Überprüfung der Unterschrift auch eine Kopie des Ausweises des Sorgeberechtigten.
Einige Diskotheken bieten auf ihren Internetauftritten Vordrucke für den sogenannten Muttizettel zum Herunterladen an.
Des Weiteren dürfen Kinder bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr auch ohne Begleitung durch eine erziehungsberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person Tanzveranstaltungen besuchen, wenn sie von anerkannten Trägern der Jugendarbeit durchgeführt werden oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dienen.[1]
Regelungen über die Erziehungsbeauftragung sah bereits das „Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit“ von 1951 vor, bis 1985 musste der Erziehungsbeauftragte mindestens 21 Jahre alt sein.
Laut Presseberichten wird der „Muttizettel“ inzwischen oft mit gefälschten Unterschriften missbraucht.[2]
Also bekommen meine eltern dann kein ärger oder so?