Kann mich die Firma als "Erst-Helfer" zwingen?

5 Antworten

Hi,

Und muss ich das machen, da ich nicht eingewilligt habe?

Die Ausbildung und Bennenung zum Ersthelfer liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers - heißt also: Du musst, auch wenn Du nicht willst. Dass hier bestenfalls eine einvernehmliche Lösung gefunden werden sollte, steht außer Frage.

Das macht der AG sicher nicht aus Lust und Laune oder um dich zu ärgern, sondern einfach weil es einschlägige DGUV-Vorschriften fordern.

Ich persönliche sehe darin weder ein Problem noch eine Herausforderung - also: was stört dich daran?

Kann ich dazu mehr Gehalt verlangen?

Mehr Verlangen kannst Du immer - einen Anspruch darauf hast Du allerdings keineswegs.

Die Bennenung zum Ersthelfer ist de facto eine reine Formalie, die dir weder im Alltagsbetrieb eine deutliche Mehrarbeit noch ein gänzlich weiteres Arbeitsspektrum zuweist. Schon in der Hinsicht wäre die Forderung nach "mehr Geld" aus Sicht des AG nicht gerechtfertigt. Zulagen für Ersthelfer dürften die absolute Ausnahme darstellen.

Und: zur Hilfeleistung in Unglücksfällen bist Du sowieso verpflichtet (vgl. § 323c StGB) - egal, ob betrieblicher Ersthelfer oder nicht.

LG

Wenn du denkst, dass du nicht in der Lage bist, im Falle eines Unfalls ruhig und gelassen zu bleiben und die nötigen Schritte wie das Rufen eines Krankenwagens hinzubekommen, solltest du das deinem Arbeitgeber genau so schildern. In dem Fall bringt es ja nichts, wenn du die Aufgabe des Ersthelfers übernimmst, funktioniert im Ernstfall dann ja nicht.

Mehr Geld gibt es für diese Geschichte in der Regel nicht. Du wirst für die Schulung bezahlt freigestellt und bekommst gegebenenfalls Fahrtkosten vom Arbeitgeber ersetzt. Die Kosten für die Schulung selbst trägt in der Regel die Berufsgenossenschaft. Aber eine Gehaltserhöhung geht damit halt nicht automatisch einher (wobei du natürlich verhandeln kannst).

Allerdings hast du auch keine höheren Verpflichtungen im Fall eines Unfalls als jeder andere "Normalo" auch. Gar nicht zu helfen, ist der einzige Fehler, den du machen kannst - Stichwort unterlassene Hilfeleistung. Und das betrifft auch jeden anderen, der diese Schulung nicht gemacht hat. Die Schulung ermöglicht es dir nur, etwas genauer zu wissen, was du in welchem Fall tun kannst, um die Situation zu verbessern und was eher schlechte Ideen wären. Sprich, sie gibt dir vor allem mehr Sicherheit!

Bei meinem Job haben wir übrigens alle diese Schulung gemacht. Sprich, wir sind jetzt alle "betriebliche Ersthelfer". Einfach aus dem Grund, weil wir ein kleines Team sind, bei uns eine 7-Tage-Woche besteht und somit anders gar nicht abzusichern wäre, dass wirklich immer ein Ersthelfer anwesend wäre. Und weil es halt echt nicht schadet, wenn dieses Grundwissen dieses 9-Stunden-Lehrgangs bei jedem vorhanden ist.

Du findest das nicht gut, wenn Eure Firma einen Schutz für Unfälle oder ähnliches organisiert?

Warum solltest Du dafür mehr Geld bekommen?


SharonMarsh 
Fragesteller
 14.10.2019, 11:42

ich fühle mich unfähig!

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SaniOnTheRoad  14.10.2019, 19:58
@SharonMarsh
ich fühle mich unfähig!

Wäre das nicht ein Grund, sich erst recht mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich entsprechend ausbilden zu lassen?

Und: ich denke auch, dass Du dich mit 100 € brutto mehr auf der Gehaltsabrechnung nicht "fähiger" fühlen würdest...

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Verlangen kannst du, ob du es bekommst bestimmt dein Arbeitgeber. Manche zahlen eine kleine "Funktionszulage", aber ein Recht darauf hast du nicht.

Und nein, du hast kein Mitbestimmungsrecht. Es liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers dich einseitig als Erst-Helfer zu bennen.

Du kannst mit dem AG darüber reden aber wenn du einen Führerschein oder Kinder hast oder mit Familie lebst sei doch froh dass du in erster Hilfe geübt bist.

P.S: Trau dich, das Schlimmste was man falsch machen kann ist nichts zu machen.