Muss mein Kind die Grundschule wechseln, wenn wir umziehen?
Wir ziehen im Oktober um, ist ein anderer Stadtteil, aber trotzdem nicht weit weg. Muss mein Kind dann auf die nächstgelegene Grundschule, oder darf er weiter auf die jetztige? Bin da etwas unsicher, weil mir jeder was anderes erzählt. Habe noch nicht mit der Schule gesprochen, weil ich erstmal das mit der Wohnung regeln wollte.
5 Antworten
Normalerweise darf er ohne Probleme weiter zu "seiner" Schule gehen! Wir sind auch in einen anderen Bezirk gezogen und außer unserer Adresse hat sich nichts geändert...bei einer großen Entfernung würde die Schuleitung einem den Wechsel vielleicht nahelegen, aber bei einer kleinen Entfernung passiert Euch da nichts!
Das kommt grundsätzlich auf das Bundesland an. In NRW haben Eltern (noch) die freie Schulwahl (wenn die Schule Plätze frei hat). Das Kind kann also in der "alten" Schule bleiben. Sollte das Kind über 2 km weg wohnen, gibt es allerdings nicht die kostenlose Beförderung durch die Stadt (den Schulträger), diese Kosten werden nur bei der wohnortnahen Schule übernommen.
In andern Bundesländern kann man teilweise einen Entrag auf Besuch einer nicht zuständigen Schule gestellt werden (dann entscheidet die Stadt als Träger ggf. gemeinsam mit den zuständigen Schulamt).
In Hessen muss man einen Gestattungsantrag stellen, der von der abgebenden Schule und der aufnehmenden Schule kommentiert wird. Erst dann entscheidet das Schulamt. Wenn beide zustimmen, ist das ok.
ich denke er/sie kann da weiterhin gehen . das dürfte eig kein problem sein .
Als wir einen Ort weitergezogen sind, hat mein Sohn das Schuljahr in der alten Schule zu Ende gebracht, und hat dann zum nächsten Schuljahrsbeginn auf die neue Schule gewechselt.